Inhalt (8 Abschnitte)
- PKV-Wechseltermin für Angestellte: die vier Wege im Überblick
- Im selben Job: der 1. Januar und die Zwei-Wochen-Frist
- Als freiwilliges Mitglied: Kündigung zum übernächsten Monat
- Neuer Arbeitgeber: Termin ist der erste Arbeitstag
- Zeitplan für den Wechsel zum 01.01.2027
- Lückenlos wechseln: Wartezeiten und Pflegeversicherung
- Schon privat versichert? Befreiung bis Ende März 2027
- Fünf Fehler, die den Termin kosten
- Im selben Job ist der früheste PKV-Wechseltermin der 1. Januar nach dem Jahr, in dem Sie die Grenze überschreiten – wenn die Prognose auch die neue Grenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V); für 2027 heißt das mehr als 77.400 € und mehr als 84.150 € (Entwurf).
- Bei einem neuen Arbeitgeber mit Gehalt über der Grenze können Sie ab dem ersten Arbeitstag privat versichert sein (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.1).
- Freiwillige Mitglieder kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats; die Kündigung wird mit dem Nachweis der PKV wirksam, die zwölfmonatige Bindung gilt dabei nicht (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Nach dem Ende der Versicherungspflicht erklären Sie den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Die in der GKV zurückgelegte Zeit wird auf die Wartezeiten der PKV angerechnet, wenn Sie spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung lückenlos anschließen (§ 197 Abs. 2 VVG).
Der PKV-Wechseltermin für Angestellte hängt von Ihrer Lage ab: Im selben Job ist es der 1. Januar nach dem Jahr, in dem Sie die Grenze überschreiten – für 2027 mit mehr als 77.400 € und einer Prognose über 84.150 € (§ 6 Abs. 4 SGB V; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Beim neuen Arbeitgeber mit Gehalt über der Grenze ist es der erste Arbeitstag, als freiwilliges Mitglied der Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Ihrer Kündigung (§ 175 Abs. 4 SGB V; Stand: Oktober 2026).
PKV-Wechseltermin für Angestellte: die vier Wege im Überblick
Wer als Angestellte/r über der Versicherungspflichtgrenze liegt, hat die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung. Den frühesten Termin für die PKV bestimmt Ihre heutige Lage. Die folgende Tabelle fasst die vier typischen Wege zusammen.
| Ihre Lage heute | Frühester Termin | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Pflichtversichert, Grenze im laufenden Job überschritten | 1. Januar des Folgejahres (doppelte Prüfung) | Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, mit PKV-Nachweis |
| Neuer Arbeitgeber, Gehalt von Beginn an über der Grenze | erster Arbeitstag | bisher pflichtversichert: Austritt nach Hinweis der Kasse; bisher freiwillig: rechtzeitig kündigen |
| Freiwillig gesetzlich versichert, Gehalt über der Grenze | Ablauf des übernächsten Kalendermonats | Kündigung bei der Kasse, PKV-Nachweis innerhalb der Frist |
| Privat versichert, 2027 unter der Bestandsgrenze von 80.550 € | PKV fortführen per Befreiung | Befreiungsantrag binnen drei Monaten, laut PKV-Verband bis Ende März |
Welcher Weg für Sie gilt und wann Ihr Termin voraussichtlich ist, zeigt der Übergrenzer-Check in 60 Sekunden.
Im selben Job: der 1. Januar und die Zwei-Wochen-Frist
Wer im laufenden Arbeitsverhältnis über die Grenze kommt, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei – vorausgesetzt, das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt übersteigt auch die Grenze des neuen Jahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ihr Arbeitgeber prüft das zum Jahreswechsel; in die Prognose fließen Erhöhungen ein, die schon feststehen. Wie das bei einer Gehaltserhöhung im Laufe des Jahres funktioniert, erklärt JAEG unterjährig überschritten.
Endet die Versicherungspflicht, führt die Krankenkasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter – die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Diese Mitgliedschaft kommt nicht zustande, wenn Sie „innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten“ Ihren Austritt erklären (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wirksam wird der Austritt nur, wenn Sie eine anderweitige Absicherung nachweisen, die lückenlos anschließt – etwa die Krankheitskostenvollversicherung eines privaten Versicherers (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.4).
Gut zu wissenDie zwölfmonatige Bindung an die Kasse und die Bindung an einen Wahltarif stehen dem Austritt nicht entgegen. Steht die Versicherungsfreiheit gegen Jahresende schon mit hinreichender Sicherheit fest, sollen die Kassen Austrittserklärungen bereits vor dem Jahreswechsel annehmen (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.4).
Als freiwilliges Mitglied: Kündigung zum übernächsten Monat
Viele Angestellte über der Grenze sind schon versicherungsfrei – die Kasse führt sie als freiwillige Mitglieder. Sie können jederzeit in die PKV wechseln, mit der Frist aus § 175 Abs. 4 SGB V: Die Kündigung wirkt „zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt“. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht, wenn Sie keine neue Kasse wählen. Wirksam wird die Kündigung, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.
| Kündigung erklärt im | Mitgliedschaft endet mit Ablauf des | PKV-Beginn |
|---|---|---|
| Oktober 2026 | 31.12.2026 | 01.01.2027 |
| November 2026 | 31.01.2027 | 01.02.2027 |
| Dezember 2026 | 28.02.2027 | 01.03.2027 |
| Januar 2027 | 31.03.2027 | 01.04.2027 |
| Februar 2027 | 30.04.2027 | 01.05.2027 |
| März 2027 | 31.05.2027 | 01.06.2027 |
Ein wichtiger Hinweis für 2027: Liegt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2027 unter 84.150 €, werden Sie als freiwilliges Mitglied zum 01.01.2027 voraussichtlich versicherungspflichtig. Ein Befreiungsrecht hat der Gesetzgeber für diesen Fall laut AOK Baden-Württemberg ausgeschlossen. Die niedrigere Bestandsgrenze von 80.550 € gilt nur für Angestellte, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.).
Stichtag 31.12.2026 – nur mit EinzelfallprüfungOb jemand den Stichtag noch erreichen kann, hängt von Kündigungsfrist, Versicherungsbeginn und weiteren Umständen ab. Das ist zeitkritisch und eine Frage des Einzelfalls – lassen Sie es sofort von einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk prüfen. Eine allgemeine Anleitung geben wir dazu bewusst nicht.
Neuer Arbeitgeber: Termin ist der erste Arbeitstag
Bei einer neuen Stelle mit Gehalt über der Grenze sind Sie ab dem ersten Tag versicherungsfrei (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.1). Ihr Wechseltermin ist dann der Jobstart – vorausgesetzt, Sie bereiten den Wechsel rechtzeitig vor. Waren Sie bisher pflichtversichert, endet die Pflichtversicherung mit dem alten Job, und Sie erklären nach dem Hinweis der Kasse den Austritt. Waren Sie bisher freiwillig versichert, läuft die Mitgliedschaft weiter: Dann kündigen Sie früh genug, damit die Frist des § 175 Abs. 4 SGB V zum Jobstart passt. Alle Details – auch zur Frage, welche Grenze 2027 bei einem Arbeitgeberwechsel gilt – stehen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze bei Neueinstellung.
Zeitplan für den Wechsel zum 01.01.2027
Für die meisten Übergrenzer ist der 1. Januar der wichtigste Termin. So sieht ein realistischer Zeitplan aus:
Oktober
Jahresarbeitsentgelt prüfen – mit allen Bestandteilen – und die Personalabteilung fragen, mit welcher Prognose sie für 2027 rechnet.
November
Anonyme Risikovoranfrage über einen Experten, Tarife vergleichen. Am 20.11.2026 berät der Bundesrat frühestens über die Grenzen 2027.
Dezember
PKV-Antrag mit Beginn 01.01.2027 stellen, Versicherungsnachweis anfordern, Austrittserklärung vorbereiten.
Januar
Nach dem Hinweis der Kasse binnen zwei Wochen austreten; Bescheinigung des Versicherers für den Arbeitgeberzuschuss abgeben.
Ob Ihre Erhöhung für den 1. Januar reicht oder erst für das Jahr danach, rechnet der Gehaltserhöhungs-Simulator – mit der Prognose der Grenze für 2028. Welche Tarifgruppe drüber liegt, zeigt die Tarif-JAEG-Tabelle.
Lückenlos wechseln: Wartezeiten und Pflegeversicherung
Zwei Punkte machen den Wechsel einfacher, als viele denken. Erstens die Wartezeiten: Private Versicherer dürfen eine allgemeine Wartezeit von bis zu drei Monaten und besondere Wartezeiten von bis zu acht Monaten etwa für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vereinbaren (§ 197 Abs. 1 VVG). Wer aus der GKV kommt, bekommt die dort „ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit“ aber angerechnet, „sofern die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird“ (§ 197 Abs. 2 VVG). Bei einem Termin ohne Lücke starten Sie also in der Regel ohne Wartezeit.
Zweitens die Pflegeversicherung: Wer privat krankenversichert ist, schließt zugleich eine private Pflegepflichtversicherung ab (§ 23 SGB XI). Auch dafür zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte, 2026 bis 104,63 € im Monat; zusammen mit der Krankenversicherung sind es bis zu 613,22 € (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
Schon privat versichert? Befreiung bis Ende März 2027
Für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat vollversichert sind, gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Liegen Sie darüber, bleibt alles, wie es ist. Liegen Sie darunter und werden nur wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig, können Sie sich voraussichtlich befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V n. F.). Der Antrag geht innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht an eine Krankenkasse – laut PKV-Verband „bis spätestens Ende März“. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, und kann nicht widerrufen werden (Grundsätzliche Hinweise Nr. 7.2). Den Antrag sollten Sie mit einem Experten vorbereiten, denn er bindet auf Dauer.
Fünf Fehler, die den Termin kosten
Kündigung ohne Nachweis
Ohne PKV-Nachweis innerhalb der Frist wird die Kündigung nicht wirksam (§ 175 Abs. 4 SGB V) – der Termin verschiebt sich.
Zwei-Wochen-Frist verpasst
Dann werden Sie freiwilliges Mitglied und kündigen mit rund zwei Monaten Frist. Die Wahl bleibt, die Zeit ist weg.
Lücke beim Beginn
Beginnt die PKV nicht direkt im Anschluss, drohen Wartezeiten (§ 197 VVG) und Probleme mit dem Austritt.
Nur auf die Jahressumme geschaut
Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in der Prognose, nicht der Bonus des Vorjahres.
Zu spät mit dem Antrag
Der Versicherer prüft den Antrag vor der Annahme. Wer erst im Januar beantragt, gerät beim Austritt unter Zeitdruck.
Richtig gemacht
Zahlen im Oktober klären, Risikovoranfrage im November, Antrag im Dezember, Austritt im Januar – lückenlos.
Was nach dem Überschreiten der Grenze insgesamt passiert, fasst der Ratgeber Versicherungspflichtgrenze überschritten zusammen; die Pflichten der Personalabteilung stehen unter Was muss der Arbeitgeber tun?. Alle Fristen des Jahres 2027 rund um die Krankenversicherung bündelt die Übersicht Fristen und Grenzen 2027. Wie die anonyme Vorabprüfung der Versicherbarkeit abläuft, erklärt der Ratgeber zur anonymen Risikovoranfrage.
Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk plant Ihren Termin mit Ihnen – vom Jahresarbeitsentgelt über die Tarifauswahl bis zum Austritt. Der PKV-Beitrag hängt dann nicht mehr von Ihrem Gehalt ab, und Ihre Leistungen sind vertraglich zugesichert.
Häufige Fragen
Wann kann ich als Angestellter frühestens in die PKV wechseln?
Das hängt von Ihrer Lage ab. Im selben Job zum 1. Januar nach dem Jahr, in dem Sie die Grenze überschreiten und die Prognose auch die neue Grenze übersteigt – für den 01.01.2027 also mehr als 77.400 € und mehr als 84.150 € (Entwurf). Bei einem neuen Arbeitgeber mit Gehalt über der Grenze ab dem ersten Arbeitstag. Als freiwilliges Mitglied zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Ihrer Kündigung.
Wie lange ist die Kündigungsfrist der Krankenkasse beim Wechsel in die PKV?
Freiwillige Mitglieder kündigen „zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt“ (§ 175 Abs. 4 SGB V). Wer im Oktober kündigt, ist mit Ablauf des 31. Dezember draußen. Wirksam wird die Kündigung nur, wenn Sie innerhalb der Frist den Nachweis Ihrer PKV vorlegen.
Gilt die zwölfmonatige Bindung an die Krankenkasse beim Wechsel in die PKV?
Nein. Die Bindungsfrist gilt nicht, wenn Sie die Kasse verlassen, ohne Mitglied einer anderen Krankenkasse zu werden (§ 175 Abs. 4 SGB V). Auch beim Austritt nach dem Ende der Versicherungspflicht stehen die Mindestbindung und die Bindung an einen Wahltarif nicht entgegen (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.4).
Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist für den Austritt verpasse?
Dann führt Ihre Krankenkasse Sie als freiwilliges Mitglied weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Weg in die PKV bleibt offen: Sie kündigen dann als freiwilliges Mitglied zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats und weisen die PKV nach (§ 175 Abs. 4 SGB V). Sie verlieren also Zeit, nicht die Wahl.
Habe ich nach dem Wechsel Wartezeiten in der PKV?
In der Regel nicht, wenn Sie direkt aus der GKV kommen: Die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit wird auf die Wartezeiten angerechnet, sofern Sie die PKV spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss beantragen (§ 197 Abs. 2 VVG).
Kann ich mitten im Jahr in die PKV wechseln?
Ja, in zwei Fällen: bei einem neuen Arbeitgeber, wenn Ihr Gehalt dort von Beginn an über der Grenze liegt, und als freiwilliges Mitglied mit der Kündigungsfrist von rund zwei Monaten. Wer dagegen im selben Job pflichtversichert ist, kann erst zum 1. Januar wechseln.
Quellen
- § 175 SGB V – Kündigung der Mitgliedschaft (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
- § 188 SGB V – Obligatorische Anschlussversicherung und Austritt (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (TK-Kopie) – 20.03.2019, Nr. 4.1, 4.2, 4.4, 7.1, 7.2
- PKV-Serviceportal: Versicherungspflichtgrenze 2027 (Befreiung bis Ende März) – Stand 09–10/2026
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Rechengrößen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend, nächste Plenarsitzung 20.11.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.