Ratgeber

Übergrenzer in der Krankenversicherung: Was der Begriff bedeutet

„Übergrenzer“ ist ein Wort aus der Personalabteilung – gemeint sind Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Für Sie bedeutet es vor allem eines: Sie dürfen wählen, wie Sie sich krankenversichern. Hier erfahren Sie, ab wann Sie dazugehören und was die Wahl bedeutet.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ist ein Übergrenzer in der Krankenversicherung?
  2. Ab wann Sie Übergrenzer sind: die Grenzen 2026 und 2027
  3. Wer typischerweise Übergrenzer ist
  4. Drei Gruppen von Übergrenzern – und was für jede gilt
  5. Ihre Wahl als Übergrenzer: freiwillig gesetzlich oder privat
  6. Der Arbeitgeberzuschuss für Übergrenzer
  7. Was Übergrenzer vor dem Wechsel in die PKV klären sollten
  8. Übergrenzer bleiben: Was Ihren Status sichert – und was ihn gefährdet
Das Wichtigste in Kürze
  • Übergrenzer sind Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt; das Gesetz nennt sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
  • Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 € und soll 2027 auf 84.150 € steigen; für am 31.12.2026 versicherungsfreie Privatversicherte gilt 2027 eine Bestandsgrenze von 80.550 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
  • Übergrenzer können freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln – der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen bis zur Hälfte, in der PKV 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
  • Am 01.09.2026 waren 3.016.940 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert (BMG, Statistik KM1).
  • Wer im laufenden Job zum Übergrenzer wird, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, wenn er auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V); im neuen Job ab dem ersten Tag.

Übergrenzer in der Krankenversicherung sind Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 über 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss über 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und haben die Wahl: freiwillig gesetzlich bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln, jeweils mit Arbeitgeberzuschuss (Stand: Oktober 2026).

Was ist ein Übergrenzer in der Krankenversicherung?

Das Wort „Übergrenzer“ steht in keinem Gesetz. Personalabteilungen und Krankenkassen nutzen es für Beschäftigte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen – kurz JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Das Gesetz beschreibt dieselbe Gruppe so: Versicherungsfrei sind „Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze … übersteigt“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Manchmal ist auch von „JAE-Übergrenzern“ die Rede; JAE steht für Jahresarbeitsentgelt.

Übergrenzer zu sein, ist kein Etikett, sondern eine Chance. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Angestellte grundsätzlich Pflicht. Wer über der Grenze liegt, wird aus dieser Pflicht entlassen und darf selbst entscheiden: Bleibe ich als freiwilliges Mitglied in der GKV, oder wechsle ich in die private Krankenversicherung – mit Leistungen nach Wahl und einem Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt?

3.016.940
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert
BMG, KM1, 01.09.2026
84.150 €
Versicherungspflichtgrenze 2027 (Entwurf)
Kabinettsbeschluss 07.10.2026
46,1 %
Anstieg der Grenze von 2017 bis 2027
PKV-Verband, 21.09.2026

Ab wann Sie Übergrenzer sind: die Grenzen 2026 und 2027

Verglichen wird Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt mit der Grenze. Es entsteht aus dem aktuellen Monatsgehalt mal zwölf plus Sonderzahlungen, die Sie mit hinreichender Sicherheit jedes Jahr bekommen; dazu kommen feste Zulagen, laufende Provisionen, fest zugesagte Bonusanteile und der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens. Familienzuschläge und einzeln bezahlte Überstunden zählen nicht, eine Entgeltumwandlung senkt den Wert. Alle Bausteine erklärt der Ratgeber Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

2027 gibt es nicht mehr eine, sondern drei Grenzen – je nachdem, wie Sie heute versichert sind:

Versicherungspflichtgrenzen 2026 und 2027. Quellen: § 6 Abs. 6, 7 und 8 SGB V n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 228); Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (BR-Drs. 576/26), Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Stand: Oktober 2026.
Grenze20262027Für wen
Allgemeine Grenze77.400 €84.150 €alle Angestellten, die nicht unter eine Sonderregel fallen
Bestandsgrenze–80.550 €am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert
Besondere Grenze69.750 €72.900 €schon am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat vollversichert

In der allgemeinen Grenze 2027 steckt eine einmalige zusätzliche Erhöhung um 3.600 € (§ 6 Abs. 6 Satz 3 SGB V n. F.). Für bereits Privatversicherte gilt sie nicht – daher die Bestandsgrenze. Wer zu welcher Grenze gehört, erklärt der Ratgeber Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bestandsgrenze 2027.

Welche Grenze gilt 2027 für wen?

Jahresarbeitsentgelt in Euro – darüber sind Angestellte versicherungsfrei

0 €25k €50k €75k €100k €77.400Grenze 202672.900Altfälle (PKV schon 2002)*80.550Bestandsgrenze (PKV am 31.12.2026)*84.150Grenze 2027 allgemein*

§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6, 7 und 8 SGB V n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 228); *Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend.

Wer typischerweise Übergrenzer ist

Übergrenzer gibt es in vielen Branchen – oft, ohne dass es den Betroffenen bewusst ist. Einige Beispiele mit tariflichen Sonderzahlungen (eigene Berechnung nach Tabellen der Tarifparteien, Tarifstand Oktober 2026):

  • Metall/Elektro NRW: EG 14 nach dem 36. Monat rund 99.401 € im Jahr; EG 13 mit 10 % Leistungszulage rund 90.635 €.
  • Öffentlicher Dienst: TVöD Kommunen E 13 Stufe 5 mit 86.447 €; TV-L E 13 erreicht die Grenze 2027 erst in Stufe 6 (85.736 €).
  • Chemie: E 13 kaufmännisch in Nordrhein ab 01.01.2027 mit 98.141 €.
  • Banken: Selbst die höchste Tarifgruppe liegt mit 76.804 € darunter – Übergrenzer sind hier vor allem außertarifliche Angestellte.

Dazu kommen Vertriebler mit laufender Provision, Fachkräfte mit Dienstwagen und viele Angestellte mit außertariflichem Vertrag. Warum AT-Gehälter meist über der Grenze liegen, erklärt der Ratgeber AT-Gehalt.

Drei Gruppen von Übergrenzern – und was für jede gilt

Gerade über die Grenze gekommen

Noch pflichtversichert: Die Pflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem Sie die Grenze überschreiten – wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres übersteigen (§ 6 Abs. 4 SGB V). Im neuen Job sind Sie ab dem ersten Tag frei (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.1).

Freiwillig gesetzlich versichert

Sie sind schon Übergrenzer und können jederzeit wechseln: Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats, wirksam mit Nachweis der PKV (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Privat versichert

Sie bleiben versicherungsfrei, solange Sie über der für Sie geltenden Grenze liegen – 2027 in der Regel über der Bestandsgrenze von 80.550 €.

Für die erste Gruppe ist der Jahreswechsel der entscheidende Termin. Die Krankenkasse führt Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, „es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt“ (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Austritt wird nur wirksam, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen. Alle Fristen im Überblick finden Sie unter PKV-Wechseltermin für Angestellte.

Ihre Wahl als Übergrenzer: freiwillig gesetzlich oder privat

Beide Wege sind möglich – sie unterscheiden sich aber grundlegend darin, wie der Beitrag entsteht und was die Leistungen sichert.

Freiwillig gesetzlich

  • Beitrag nach Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; mit Gehalt darüber 2027 voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %)
  • Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein (§ 12 SGB V); der Gesetzgeber kann sie ändern – ab 2027 steigen die Zuzahlungen um 50 %, der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 % (BGBl. 2026 I Nr. 228)
  • Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert – für Ehegatten ab 2028 mit einem Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten, mit Ausnahmen (BGBl. 2026 I Nr. 228)

Privat versichert

  • Beitrag unabhängig vom Einkommen; Arbeitgeber zahlt die Hälfte, 2026 bis 613,22 € im Monat
  • Leistungen vertraglich zugesichert, keine ordentliche Kündigung durch den Versicherer (§ 206 Abs. 1 VVG)
  • Leistungen nach Wahl: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktiker, hochwertiger Zahnersatz – je nach Tarif
  • Schneller zum Facharzt: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Patientenvertretung, 2025)

Ihr GKV-Arbeitnehmeranteil mit Gehalt über der Bemessungsgrenze

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 % – so viel zahlen Angestellte in der GKV, bevor sie wechseln

0 €250 €500 €750 €1.000 €613,22648,092026672,56729,942027*
mit Kindkinderlos

Eigene Berechnung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €*, 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflege 1,8 % zzgl. Kinderlosenzuschlag 0,6 bzw. 0,9* Punkte. *2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag laut Schätzerkreis 2,9 %, Pflege laut Kabinettsentwurf der Pflegereform.

Einen ausführlichen Vergleich beider Systeme finden Sie bei PKV oder GKV als Angestellter im Vergleich. Wo Sie selbst stehen, zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check in 60 Sekunden.

Der Arbeitgeberzuschuss für Übergrenzer

Übergrenzer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss – in der freiwilligen GKV wie in der PKV (§ 257 SGB V). In der PKV beträgt er die Hälfte des Beitrags, höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zahlen müsste: 2026 bis zu 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI), 2027 im Szenario rund 667 bis 673 €. Drei Punkte sind besonders wertvoll:

  • Auch für die Familie: Der Zuschuss gilt für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V).
  • Steuerfrei: Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und kein Arbeitsentgelt – er erhöht Ihr Jahresarbeitsentgelt nicht.
  • Einfacher Nachweis: Ihr Versicherer bestätigt die Voraussetzungen für den Zuschuss; der Arbeitgeber zahlt ihn mit dem Gehalt aus.

Kein Zuschuss gibt es zum Selbstbehalt – er ist Teil Ihrer Kosten, nicht des Beitrags.

Was Übergrenzer vor dem Wechsel in die PKV klären sollten

Die PKV bietet Übergrenzern viel. Damit die Entscheidung trägt, gehören ein paar Punkte auf den Tisch – für jeden gibt es eine Lösung:

  • Ist das Jahresarbeitsentgelt stabil über der Grenze? Rechnen Sie ohne unsichere Bestandteile. Der Jahresarbeitsentgelt-Rechner zeigt, was zählt.
  • Gesundheitsprüfung: Versicherer fragen beim Antrag nach Ihrer Gesundheit. Ein Partner-Experte klärt das vorab ohne Namensnennung, mit einer anonymen Risikovoranfrage.
  • Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Dafür gibt es den Arbeitgeberzuschuss auch für Angehörige und die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie Ihr Neugeborenes binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG).
  • Beitragsentwicklung: Auch PKV-Beiträge können steigen. Alterungsrückstellungen – Ende 2025 insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband) – und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen den Beitrag ab 65 (§§ 149, 150 VAG); ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist jederzeit möglich (§ 204 VVG).
  • Rückkehr: Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung ist also langfristig – deshalb lohnt die Beratung durch einen spezialisierten Experten.

Übergrenzer bleiben: Was Ihren Status sichert – und was ihn gefährdet

Einmal versicherungsfrei, bleiben Sie es, solange Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der für Sie geltenden Grenze liegt. Sinkt es darunter, endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Jahresende; eine kurze Minderung von in der Regel bis zu drei Monaten, Kurzarbeit und eine stufenweise Wiedereingliederung sind unschädlich (Grundsätzliche Hinweise Nr. 5.1). Typische Auslöser sind Teilzeit, ein wegfallender Dienstwagen oder eine höhere Entgeltumwandlung. Was dann gilt, erklärt der Ratgeber für den Fall, dass das Gehalt unter die Grenze sinkt.

Steigt dagegen die Grenze, gibt es Schutz: Wer nur wegen einer Anhebung versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB V) – die Sonderanhebung 2027 um 3.600 € begründet allerdings kein Befreiungsrecht (BT-Drs. 21/6130). Dafür gibt es die Bestandsgrenze von 80.550 € für alle, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind. Wie die Grenzen in Tarifverträgen wirken, zeigt der Ratgeber Tarifgehalt und Jahresarbeitsentgeltgrenze, alle Folgen des Überschreitens der Ratgeber Versicherungspflichtgrenze überschritten.

Häufige Fragen

Was ist ein Übergrenzer?

Ein Übergrenzer ist ein Angestellter, dessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – übersteigt. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und kann zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Der Begriff stammt aus der Praxis von Personalabteilungen und Krankenkassen; im Gesetz steht er nicht.

Ab welchem Gehalt ist man Übergrenzer?

Wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt: 2026 mehr als 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss mehr als 84.150 € (für am 31.12.2026 versicherungsfreie Privatversicherte mehr als 80.550 €). Zum Jahresarbeitsentgelt zählen das Monatsgehalt mal zwölf, sichere Sonderzahlungen, feste Zulagen, laufende Provisionen, zugesagte Bonusanteile und der Dienstwagen.

Muss ich als Übergrenzer in die PKV wechseln?

Nein. Übergrenzer haben die Wahl. Tun Sie nichts, führt Ihre Krankenkasse Sie als freiwilliges Mitglied weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). In die PKV wechseln Sie, indem Sie binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten oder als freiwilliges Mitglied zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 175 Abs. 4 SGB V) – jeweils mit Nachweis der neuen Versicherung.

Bekommen Übergrenzer einen Arbeitgeberzuschuss?

Ja, in der GKV wie in der PKV. In der PKV zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, höchstens 613,22 € im Monat (2026) für Kranken- und Pflegeversicherung; 2027 im Szenario rund 667 bis 673 €. Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären, und ist steuerfrei (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI, § 3 Nr. 62 EStG).

Bleibe ich Übergrenzer, wenn die Grenze 2027 stark steigt?

Das hängt von Ihrem Status ab. Sind Sie am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert, gilt für Sie 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Für alle anderen gilt die allgemeine Grenze von 84.150 €. Wer nur wegen einer Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen – nicht aber wegen der Sonderanhebung um 3.600 € (BT-Drs. 21/6130).

Was bedeutet „JAE-Übergrenzer“?

JAE steht für Jahresarbeitsentgelt. Ein JAE-Übergrenzer ist also jemand, dessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt – dasselbe wie ein Übergrenzer in der Krankenversicherung.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3a, Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
  2. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 6 Satz 3, Abs. 8; § 8 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026, §§ 6, 8 ab 01.01.2027
  3. Bundesrat: Drucksache 576/26 – Rechengrößen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  4. BMG: Statistik KM1 – Mitglieder und Versicherte, Januar bis September 2026 – Stichtag 01.09.2026
  5. PKV-Verband: Versicherungspflichtgrenze – Wechsel in die PKV wird weiter erschwert – 21.09.2026
  6. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  7. § 188 SGB V – Austritt binnen zwei Wochen; § 175 SGB V – Kündigung – abgerufen 18.10.2026
  8. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (TK-Kopie) – 20.03.2019, Nr. 4.1, 4.2, 4.4, 5.1, 7
  9. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (Facharzttermine) – Nov./Dez. 2025, N = 3.970
Redaktion JAEG-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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