Tarife

40-Stunden-Vertrag IG Metall: Ihr Hebel über die Grenze

In der Metall- und Elektroindustrie ist die 35-Stunden-Woche der Tarifstandard – doch einzelvertraglich sind bis zu 40 Stunden möglich. Für viele Fachkräfte in der EG 12 bis EG 14 ist das der entscheidende Schritt über die Versicherungspflichtgrenze.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. 40-Stunden-Vertrag IG Metall: Was der Tarif erlaubt
  2. So wirkt der 40-Stunden-Vertrag auf das Jahresentgelt
  3. Tabelle: Jahresentgelt bei 35 bis 40 Wochenstunden
  4. Ab wann zählt die Erhöhung für die Versicherungspflichtgrenze?
  5. Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten
  6. Über der Grenze mit 40 Stunden: Ihr Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei einem 40-Stunden-Vertrag wird das ERA-Grundentgelt mit 40/35 hochgerechnet – das Jahresentgelt steigt um rund 14,3 %, weil Urlaubsgeld, Sonderzahlung, T-ZUG A und T-Geld mitwachsen.
  • In NRW kommt die EG 13 nach 36 Monaten so von 82.473 € auf 94.134 € und liegt deutlich über der Grenze 2027 von 84.150 €; schon 36 Stunden reichen (84.805 €).
  • NRW erlaubt einzelvertraglich bis zu 40 Stunden für bis zu 18 % der Beschäftigten; in Baden-Württemberg kann der Betriebsrat widersprechen, wenn der Durchschnitt am Jahresende über 36,5 Stunden liegt.
  • Die Erhöhung zählt ab dem Monat, in dem sie gilt; vor dem Jahreswechsel fest vereinbart, fließt sie in die Prognose für das Folgejahr ein. Fällt das Entgelt später wieder unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort.

Ein 40-Stunden-Vertrag in der Metall- und Elektroindustrie erhöht das Jahresentgelt um rund 14,3 %, weil das ERA-Grundentgelt mit 40/35 hochgerechnet wird und die prozentualen Jahreszahlungen mitwachsen. In NRW kommt die EG 13 nach 36 Monaten so von 82.473 € auf 94.134 € – deutlich über der Grenze 2027 von 84.150 € (Entwurf). NRW erlaubt solche Verträge für bis zu 18 % der Beschäftigten (Stand 18.10.2026).

40-Stunden-Vertrag IG Metall: Was der Tarif erlaubt

Die tarifliche Wochenarbeitszeit in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie beträgt seit dem 01.10.1995 35 Stunden. Auf diese Arbeitszeit beziehen sich die Werte der ERA-Tabellen. Die Manteltarifverträge erlauben aber, mit einzelnen Beschäftigten eine längere Arbeitszeit zu vereinbaren – in der Regel bis zu 40 Stunden. Wie viele Beschäftigte das dürfen, regelt jedes Tarifgebiet selbst:

Regeln für Arbeitszeitverlängerung auf bis zu 40 Wochenstunden; Quellen: METALL NRW (Tarifkarte 2024–2026), Südwestmetall (Wichtige tarifvertragliche Regelungen); Stand 18.10.2026.
TarifgebietRahmenRechte des BetriebsratsRückkehr
Nordrhein-Westfaleneinzelvertraglich bis 40 Std. für bis zu 18 % der Beschäftigten („18-%-Quote“) oder Volumenmodell bis Ø 35,9 Std.Widerspruch gegen weitere Verlängerungen erst, wenn die Quote an einem Stichtag (30.06., 31.12.) um 4 Punkte überschritten ist bzw. Ø 36,1 Std.nach Vertrag
Baden-Württembergbis 40 Std. möglich, keine feste QuoteWiderspruch, wenn der Durchschnitt aller Beschäftigten am Jahresende über 36,5 Std. liegtbeide Seiten einseitig mit 3 Monaten Vorlauf auf 35 Std.
Bayern, Niedersachsen, weitereim jeweiligen Manteltarifvertrag geregeltnicht in einer Primärquelle geprüftnicht geprüft

In der Praxis entscheidet also Ihr Arbeitgeber gemeinsam mit Ihnen, ob ein längerer Vertrag möglich ist – der Betriebsrat kommt erst ins Spiel, wenn die Quote ausgeschöpft ist. Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob in Ihrem Betrieb noch Spielraum besteht.

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist: Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 um 6.750 € auf 84.150 € – ein Plus von 8,7 % und damit deutlich mehr als die letzte Tariferhöhung von 3,1 %. Viele Fachkräfte, die 2026 knapp über 77.400 € liegen, fallen damit 2027 unter die neue Grenze. Ein längerer Vertrag kann diese Lücke schließen, ohne dass Sie auf den nächsten Tarifabschluss warten müssen. Gleichzeitig bekommen Sie für die zusätzliche Arbeit spürbar mehr Gehalt – die Entscheidung sollte deshalb vor allem zu Ihrer Lebenssituation passen.

So wirkt der 40-Stunden-Vertrag auf das Jahresentgelt

Bezahlt wird nach einer einfachen Formel: tarifliches Monatsgrundentgelt × individuelle Wochenarbeitszeit ÷ 35 (METALL NRW). Bei 40 Stunden steigt das Monatsentgelt also um ein Siebtel, rund 14,3 %. Weil das zusätzliche Urlaubsgeld, die Sonderzahlung, der T-ZUG A und das T-Geld als Prozentsatz eines Monatsentgelts berechnet werden, wachsen sie im gleichen Verhältnis mit. Auch eine Leistungszulage in Prozent bezieht sich auf das höhere Entgelt.

Ein Beispiel aus NRW: Die EG 13 nach 36 Monaten hat ein Grundentgelt von 5.945,50 €. Bei 40 Stunden werden daraus 6.794,86 € im Monat. Mit allen tariflichen Jahreszahlungen steigt das Jahresentgelt von 82.473 € auf 94.134 € – ein Plus von rund 11.660 €. Den festen T-ZUG B (2026: 846,94 €) rechnen wir dabei vorsichtig nicht hoch, weil nicht geklärt ist, ob er bei längerer Arbeitszeit steigt.

+1 Stunde

Jede zusätzliche Wochenstunde bringt rund 2,8 % mehr Jahresentgelt. In der EG 13 nach 36 Monaten (NRW) sind das gut 2.300 € im Jahr.

36 Stunden genügen

Die EG 13 nach 36 Monaten in NRW liegt schon mit 36 Stunden bei 84.805 € – über der Grenze 2027.

Mit Zulage kombiniert

Mit 10 % Leistungszulage und 40 Stunden kommt dieselbe Gruppe auf 103.462 € im Jahr.

Tabelle: Jahresentgelt bei 35 bis 40 Wochenstunden

Die Übersicht zeigt typische Grenzgruppen. Fett markiert ist jeweils die erste Stundenzahl, mit der das Jahresentgelt über 84.150 € liegt.

Jahresentgelt nach Wochenstunden; ERA-Tabellen ab 01.04.2026 (IG Metall, METALL NRW, Südwestmetall), Sonderzahlung 55 %, T-ZUG A als Geld, T-Geld gezahlt, T-ZUG B fest (NRW 846,94 €, BW 952 €, Bayern ohne); eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Grenze 2027: 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
Gruppe35 Std.36 Std.37 Std.38 Std.39 Std.40 Std.
NRW EG 12 nach 36 Mon., 10 % LZ76.704 €78.871 €81.038 €83.206 €85.373 €87.540 €
NRW EG 13 nach 18 Mon., ohne LZ74.318 €76.417 €78.516 €80.615 €82.714 €84.814 €
NRW EG 13 nach 18 Mon., 10 % LZ81.665 €83.974 €86.283 €88.592 €90.901 €93.210 €
NRW EG 13 nach 36 Mon., ohne LZ82.473 €84.805 €87.137 €89.469 €91.801 €94.134 €
NRW EG 14 bis 12. Mon., ohne LZ79.665 €81.917 €84.169 €86.421 €88.673 €90.925 €
BW EG 12, 15 % Leistungsentgelt81.753 €84.062 €86.371 €88.679 €90.988 €93.297 €
BW EG 13, ohne Leistungsentgelt75.783 €77.921 €80.059 €82.197 €84.335 €86.473 €
Bayern EG 11 Stufe A, ohne LZ79.701 €81.978 €84.255 €86.532 €88.809 €91.087 €

Alle Tabellen mit sämtlichen Gruppen finden Sie für NRW, Baden-Württemberg und Bayern. Ihre Kombination aus Gruppe, Stufe, Leistungszulage und Wochenstunden rechnet die Tarif-JAEG-Tabelle für Sie aus.

Ab wann zählt die Erhöhung für die Versicherungspflichtgrenze?

Für die Versicherungsfreiheit kommt es auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt an, vorausschauend betrachtet: aktuelles Monatsentgelt mal zwölf plus die sicheren Jahreszahlungen. Eine höhere vertragliche Arbeitszeit erhöht das laufende Entgelt ab dem Monat, in dem sie gilt. Wer im laufenden Arbeitsverhältnis über die Grenze kommt, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei – vorausgesetzt, das Entgelt übersteigt auch die Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V).

Für den Jahreswechsel 2026/2027 heißt das: Ihr Jahresarbeitsentgelt muss Ende 2026 über 77.400 € liegen und in der Prognose für 2027 über 84.150 €. Steht eine Erhöhung vor dem Jahreswechsel fest, fließt sie nach der Rechtsprechung in diese Prognose ein (BSG, Urteil vom 07.06.2018 – B 12 KR 8/16 R; GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.2). Zwei Beispiele aus NRW, jeweils ohne Leistungszulage:

  • EG 13 nach 36 Monaten: Mit 35 Stunden liegen Sie 2026 bei 82.473 € und damit über 77.400 €. Ist ein 40-Stunden-Vertrag ab 01.01.2027 vor dem Jahreswechsel fest vereinbart, liegt die Prognose für 2027 bei 94.134 € – die Versicherungspflicht endet dann voraussichtlich mit Ablauf des Jahres 2026.
  • EG 13 nach 18 Monaten: Mit 35 Stunden liegen Sie 2026 bei 74.318 € und damit unter 77.400 €. Beginnt der 40-Stunden-Vertrag erst 2027, sind Sie Ende 2026 nicht über der Grenze – der frühestmögliche Wechsel verschiebt sich dann um ein Jahr.

Das sind voraussichtliche Einordnungen nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüfen Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse, wie sie Ihren Vertrag bewerten – etwa wenn die Erhöhung befristet ist. Lassen Sie sich Ihr Jahresarbeitsentgelt im Zweifel schriftlich bestätigen. Den Zeitpunkt können Sie im Gehaltserhöhungs-Simulator durchspielen.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Ein 40-Stunden-Vertrag ist ein starker Hebel – aber nur, wenn er dauerhaft trägt. Diese Punkte sollten Sie vorher klären:

  • Befristung und Rückkehr: Ist die Verlängerung unbefristet? In Baden-Württemberg können beide Seiten mit drei Monaten Vorlauf auf 35 Stunden zurückkehren.
  • Vertrag statt Mehrarbeit: Nur die vertragliche Wochenarbeitszeit erhöht das laufende Entgelt. Einzeln vergütete Überstunden zählen nicht zum Jahresarbeitsentgelt.
  • Leistungszulage: Bezieht sich die Zulage auf das höhere Entgelt? Nach der ERA-Systematik wird sie als Prozentsatz ausgewiesen.
  • Freie Tage und T-Geld: Wer statt des T-ZUG A freie Tage wählt, verzichtet auf 27,5 % eines Monatsentgelts; ein gestrichenes T-Geld senkt das Jahresentgelt um 18,4 %.
  • Entgeltumwandlung: Eine beitragsfreie Umwandlung in die betriebliche Altersversorgung mindert das Jahresarbeitsentgelt – 2026 um bis zu 4.056 € im Jahr.

Und ganz wichtig: Sinkt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt später unter die Grenze – zum Beispiel bei der Rückkehr zu 35 Stunden –, endet die Versicherungsfreiheit sofort, nicht erst zum Jahresende. Was dann gilt und wie Sie privat versichert bleiben können, erklärt PKV, wenn das Gehalt sinkt. Mit einem soliden Abstand zur Grenze sind Sie auf der sicheren Seite.

Über der Grenze mit 40 Stunden: Ihr Weg in die PKV

Bringt der längere Vertrag Sie dauerhaft über die Grenze, steht Ihnen die private Krankenversicherung offen. Der Vorteil gerade für Metaller mit hohem Einkommen: Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Gehalt ab. Mehr Stunden, eine höhere Leistungszulage oder der nächste Tarifabschluss erhöhen ihn nicht. In der GKV zahlen Sie dagegen ab der Beitragsbemessungsgrenze den Höchstbeitrag – 2027 voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %).

Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres PKV-Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder hochwertiger Zahnersatz sind je nach Tarif vertraglich zugesichert. Ihren persönlichen Wechseltermin zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft anschließend mit Ihnen Ihr Jahresarbeitsentgelt und passende Tarife. Mehr zu allen Tarifgebieten: IG Metall und private Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Wie viele Beschäftigte dürfen bei der IG Metall 40 Stunden arbeiten?

In NRW kann die individuelle Wochenarbeitszeit einzelvertraglich für bis zu 18 % der Beschäftigten auf bis zu 40 Stunden verlängert werden; der Betriebsrat kann weiteren Verlängerungen erst widersprechen, wenn die Quote an einem Stichtag um 4 Prozentpunkte überschritten ist. Alternativ ist ein Volumenmodell mit bis zu 35,9 Stunden im Betriebsdurchschnitt möglich. In Baden-Württemberg gibt es keine feste Quote, aber ein Widerspruchsrecht ab einem Jahresend-Durchschnitt von 36,5 Stunden.

Wie wird ein 40-Stunden-Vertrag in der Metallindustrie bezahlt?

Das Monatsgrundentgelt wird mit der individuellen Wochenarbeitszeit geteilt durch 35 multipliziert – bei 40 Stunden also mit 8/7. Weil Urlaubsgeld, Sonderzahlung, T-ZUG A und T-Geld in Prozent des Monatsentgelts berechnet werden, steigen sie mit. Ein fester Betrag wie der T-ZUG B bleibt in unserer Rechnung unverändert.

Zählen Überstunden zur Versicherungspflichtgrenze?

Einzeln vergütete Überstunden zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt, eine feste, regelmäßig gezahlte Überstundenpauschale schon (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 2.2). Ein 40-Stunden-Vertrag ist dagegen keine Mehrarbeit: Die vertragliche Wochenarbeitszeit erhöht das laufende Entgelt und zählt deshalb voll.

Ab wann zählt der 40-Stunden-Vertrag für die PKV?

Ab dem Monat, in dem die höhere Arbeitszeit gilt. Für den Wechsel zum Jahresende muss Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im laufenden Jahr über der Grenze liegen und in der Prognose auch über der Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ist die Erhöhung vor dem Jahreswechsel fest vereinbart, wird sie in der Prognose berücksichtigt. Verbindlich entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse.

Was passiert, wenn ich von 40 auf 35 Stunden zurückgehe?

Dann sinkt Ihr Entgelt entsprechend. Liegt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt danach unter der Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Jahresende. In Baden-Württemberg können Arbeitgeber und Beschäftigte die Arbeitszeit jeweils mit drei Monaten Vorlauf auf 35 Stunden zurückführen. Privatversicherte prüfen dann die Befreiungsmöglichkeiten mit einem Experten.

Quellen

  1. METALL NRW: Tarifkarte 2024–2026 (Arbeitszeitdauer, 18-%-Quote, Volumenmodell, Entgelt bei abweichender Arbeitszeit) – abgerufen 18.10.2026
  2. Südwestmetall: Tarifkarte Entgelte Beschäftigte April 2026 – 04/2026
  3. IG Metall: ERA-Monatsentgelte gültig ab 01.04.2026 (alle Tarifgebiete) – Stand 31.03.2026
  4. IG Metall: Broschüre „DFI 2026“ (tarifliche Wochenarbeitszeit seit 1995, T-ZUG, T-Geld) – 20.04.2026
  5. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 4: Ende der Versicherungspflicht zum Jahresende) – abgerufen 18.10.2026
  6. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (TK-Kopie) – Fassung vom 20.03.2019
Redaktion JAEG-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

84.150 € – liegt Ihr Gehalt 2027 drüber?

Der Übergrenzer-Check zählt, was wirklich zählt: Tarif, Sonderzahlungen, Provision, Bonus, Dienstwagen. Sie sehen sofort, ob und ab wann Ihr Weg in die PKV frei ist.

Übergrenzer-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
In 60 Sekunden prüfen: Sind Sie über der Grenze?