Inhalt (7 Abschnitte)
- Eine Betriebskrankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse: Beitrag nach Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, Leistungen nach dem SGB V, zusätzliche Satzungsleistungen nur in gesetzlich festgelegten Bereichen (§ 11 Abs. 6 SGB V).
- Zwischen BKK und PKV wählen dürfen Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 über 77.400 €, 2027 über 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- In der BKK zahlen Übergrenzer 2027 voraussichtlich 649,61 € bis 777,44 € Arbeitnehmeranteil im Monat – je nach Zusatzbeitrag und Kinderstatus (eigene Berechnung mit der Spanne 2026 von 2,18 % bis 4,39 %).
- In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Gehalt ab, die Leistungen sind vertraglich zugesichert, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte – 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V).
- Eine geschlossene Betriebskrankenkasse können nur Beschäftigte des jeweiligen Betriebs wählen (§ 173 Abs. 2 Nr. 3 SGB V); der Weg zurück in die GKV setzt Versicherungspflicht voraus und ist ab 55 meist ausgeschlossen.
BKK oder PKV? Als Angestellte/r über der Versicherungspflichtgrenze haben Sie die Wahl. Eine Betriebskrankenkasse ist eine gesetzliche Kasse: Der Beitrag steigt mit dem Einkommen bis zur Bemessungsgrenze – 2027 voraussichtlich 649,61 € bis 777,44 € Arbeitnehmeranteil im Monat –, und die Leistungen legt das Gesetz fest. In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Gehalt ab, die Leistungen sind vertraglich zugesichert, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V; Stand: Oktober 2026).
BKK oder PKV: Was eine Betriebskrankenkasse ist
Betriebskrankenkassen (BKK) sind gesetzliche Krankenkassen, die ursprünglich für die Beschäftigten eines Unternehmens gegründet wurden. Manche Unternehmen haben bis heute eine eigene BKK, in der vor allem die eigenen Beschäftigten versichert sind. Für alle Betriebskrankenkassen gelten dieselben Regeln wie für jede andere gesetzliche Krankenkasse: dieselbe Versicherungspflichtgrenze, dieselbe Beitragsbemessungsgrenze, derselbe gesetzliche Leistungskatalog.
Zwei Formen sind zu unterscheiden. Eine geschlossene BKK können nur Beschäftigte wählen, „wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht“ (§ 173 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Eine geöffnete BKK steht durch ihre Satzung allen Versicherten am Beschäftigungs- oder Wohnort offen (§ 173 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Ob Audi BKK, BMW BKK, Bosch BKK oder pronova BKK – für die Frage „bleiben oder in die PKV wechseln?“ sind die Regeln dieselben. Wir nennen Kassennamen nur zur Orientierung; JAEG-Check.de ist kein Angebot dieser Kassen oder der Unternehmen.
Wer zwischen BKK und PKV wählen darf
Die Wahl haben Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 über 77.400 €, 2027 voraussichtlich über 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, BR-Drs. 576/26, Bundesrat ausstehend). Wer darunter liegt, ist pflichtversichert und bleibt in der BKK. Wer im laufenden Job über die Grenze kommt, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Danach führt die BKK Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter – es sei denn, Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt und weisen eine PKV nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).
In Konzernen liegen vor allem obere Tarifgruppen und außertarifliche Angestellte über der Grenze. Ob Ihre Entgeltgruppe reicht, zeigt die Tarif-JAEG-Tabelle; für AT-Verträge lesen Sie AT-Gehalt und Versicherungspflichtgrenze. Den Ablauf nach dem Überschreiten erklärt Versicherungspflichtgrenze überschritten.
Beitrag: BKK-Höchstbeitrag gegen PKV-Beitrag
In der BKK zahlen Übergrenzer den Höchstbeitrag: Beitragssatz plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag auf das Einkommen bis zur Bemessungsgrenze. 2027 soll sie auf 6.375 € im Monat steigen (Entwurf). Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest; Ende Juni 2026 lag er bei den Kassen zwischen 2,18 % und 4,39 % (GKV-Spitzenverband). Der Schätzerkreis hält 2,9 % als Durchschnitt für 2027 für ausreichend; die Bekanntgabe durch das BMG steht bis 01.11.2026 aus.
| Zusatzbeitrag der Kasse | Krankenversicherung | mit Pflege, mit Kind | mit Pflege, kinderlos |
|---|---|---|---|
| 2,18 % (günstigste Kasse 2026) | 534,86 € | 649,61 € | 706,99 € |
| 2,9 % (Durchschnitt laut Schätzerkreis) | 557,81 € | 672,56 € | 729,94 € |
| 4,39 % (teuerste Kasse 2026) | 605,31 € | 720,06 € | 777,44 € |
Ihr GKV-Arbeitnehmeranteil mit Gehalt über der Bemessungsgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 % – so viel zahlen Angestellte in der GKV, bevor sie wechseln
Eigene Berechnung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €*, 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflege 1,8 % zzgl. Kinderlosenzuschlag 0,6 bzw. 0,9* Punkte. *2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag laut Schätzerkreis 2,9 %, Pflege laut Kabinettsentwurf der Pflegereform.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitszustand – nicht nach dem Gehalt. Als Orientierung: Finanztest nannte in Heft 3/2025 für eine 35-jährige Person 649 € im Monat für den günstigsten empfehlenswerten Tarif; davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte (Beispiel, gilt nur für dieses Eintrittsalter). Entscheidend ist der Langfrist-Blick: Jede Tariferhöhung und jede Beförderung erhöht den BKK-Beitrag, solange das Gehalt unter der Bemessungsgrenze liegt – und die Grenze selbst steigt jedes Jahr. Den PKV-Beitrag berührt Ihr Gehalt nicht. Auch PKV-Beiträge können steigen; dagegen wirken Alterungsrückstellungen, der gesetzliche 10-%-Zuschlag und Tarife mit Beitragsentlastung im Alter (§§ 149, 150 VAG).
Leistungen: Satzungsleistungen der BKK gegen PKV-Tarif
Viele BKK werben mit Extras. Gesetzlich ist der Spielraum aber eng: Zusätzliche Satzungsleistungen dürfen die Kassen nur in bestimmten Bereichen anbieten – etwa Vorsorge und Rehabilitation, Hebammenleistungen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe (§ 11 Abs. 6 SGB V). Der Kern bleibt gleich: Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V).
Betriebskrankenkasse (GKV)
- Leistungen nach Gesetz – der Gesetzgeber kann sie ändern: 2026 beschlossen: ab 2027 Zuzahlungen plus 50 %, Zahnersatz-Festzuschuss 50 statt 60 % (BGBl. 2026 I Nr. 228)
- Kein Chefarzt und kein Einbettzimmer als Regelleistung; Brillen für Erwachsene nur in Ausnahmefällen (§ 33 SGB V)
- Krankengeld 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, 2026 höchstens 135,63 € am Tag (§ 47 SGB V)
- Facharzttermin in weniger als vier Wochen nur für 35 % der gesetzlich Versicherten
Private Krankenversicherung
- Leistungen vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG)
- Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktiker, Brille, hochwertiger Zahnersatz – je nach Tarif
- Krankentagegeld in der Höhe, die zu Ihrem Gehalt passt – je nach Vertrag
- Facharzttermin in weniger als vier Wochen für 60 % der Privatversicherten (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025)
Gerade für Gutverdiener ist das Krankengeld ein unterschätzter Punkt: Weil es an die Bemessungsgrenze gekoppelt ist, deckt es bei einem Gehalt deutlich über der Grenze nur einen Teil des Nettos. In der PKV sichern Sie das Einkommen mit einem Krankentagegeld nach Ihren Bedürfnissen ab.
Familie: der wichtigste Unterschied
Der stärkste Grund, in der BKK zu bleiben, ist die beitragsfreie Familienversicherung. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Ob Ihre Kinder nach Ihrem Wechsel trotzdem gesetzlich familienversichert bleiben können, hängt von § 10 Abs. 3 SGB V ab: Sie verlieren den Anspruch nur, wenn Sie mit dem gesetzlich versicherten Elternteil verheiratet sind, Ihr Gesamteinkommen über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher ist als das Ihres Partners. Die Details stehen unter JAEG überschritten: Familienversicherung der Kinder.
Drei Punkte relativieren den Familienvorteil der BKK. Erstens zahlt der Arbeitgeber auch für privat versicherte Kinder und Partner, die in der GKV familienversichert wären, die Hälfte des Beitrags – bis zum Höchstbetrag (TK-Beratungsblatt 07/2026). Zweitens versichern Sie Neugeborene in der PKV ohne Gesundheitsprüfung nach, wenn Sie sie binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG). Drittens fällt in der GKV ab 01.01.2028 für familienversicherte Ehegatten ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten an, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Die BKK verlassen: Gibt es ein Zurück?
Zur ehrlichen Entscheidung gehört der Blick auf den Rückweg. In die GKV kommen Sie nur zurück, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa weil Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die Grenze sinkt. Ob Sie dann wieder in die BKK Ihres Arbeitgebers können, hängt davon ab, ob sie für Sie wählbar ist: Eine geschlossene BKK steht nur Beschäftigten des Betriebs offen (§ 173 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Ab 55 ist die Rückkehr meist ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Das ist kein Grund gegen die PKV, sondern ein Grund, sie richtig zu wählen: mit einem Tarif, der auch im Alter trägt, mit Beitragsentlastung und mit einer Planung, die die Familie einschließt. Genau dafür gibt es spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk, die Ihnen alle Vor- und Nachteile zeigen. Den ausführlichen Systemvergleich für Angestellte bietet der Vergleich PKV oder GKV als Angestellter.
So vergleichen Übergrenzer im Konzern
| Kriterium | Betriebskrankenkasse | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | nach Einkommen bis zur Bemessungsgrenze plus Zusatzbeitrag | nach Eintrittsalter und Tarif, unabhängig vom Gehalt |
| Arbeitgeberanteil | Hälfte des Beitrags (freiwillig: Zuschuss) | Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € |
| Leistungen | gesetzlich, Satzungsleistungen in festgelegten Bereichen | vertraglich, Umfang je nach Tarif wählbar |
| Änderung durch Gesetz | möglich (z. B. höhere Zuzahlungen ab 2027) | vertraglicher Leistungsumfang bleibt |
| Familie | Familienversicherung; ab 2028 Zuschlag für Ehegatten (mit Ausnahmen) | eigener Beitrag je Person; Kindernachversicherung; Zuschuss auch für Angehörige |
| Beitrag bei Gehaltserhöhung | steigt bis zur Bemessungsgrenze mit | bleibt gleich |
- Status klären: Liegt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Grenze – auch in der Prognose für das nächste Jahr?
- Familie rechnen: Wer wäre in der PKV mitzuversichern, was bleibt nach dem Arbeitgeberzuschuss?
- Leistungen festlegen: Welche Leistungen sind Ihnen wichtig – Facharzt, Krankenhaus, Zähne, Krankentagegeld?
- Versicherbarkeit prüfen: anonyme Risikovoranfrage über einen Experten, bevor Sie die BKK verlassen.
- Termin planen: Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse oder Kündigung als freiwilliges Mitglied – siehe PKV-Wechseltermin für Angestellte.
Ob Sie die Wahl überhaupt haben und ab wann, zeigt der Übergrenzer-Check in 60 Sekunden – kostenlos und ohne Gesundheitsfragen. Tarifbeschäftigte der Metall- und Elektroindustrie finden ihre Gruppe unter IG Metall und private Krankenversicherung.
Häufige Fragen
BKK oder PKV – was lohnt sich für Gutverdiener?
Das hängt von Alter, Familie und Leistungswünschen ab. Für viele Übergrenzer spricht einiges für die PKV: Der Beitrag steigt nicht mit dem Gehalt, die Leistungen sind vertraglich zugesichert und je nach Tarif umfassender, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Die BKK punktet mit der beitragsfreien Familienversicherung. Ein spezialisierter Experte rechnet beides für Ihre Situation durch.
Darf ich als Mitglied einer Betriebskrankenkasse in die PKV wechseln?
Ja, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Im laufenden Job werden Sie mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem Sie die Grenze überschreiten, wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres übersteigen (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für eine BKK gelten dabei dieselben Regeln und Fristen wie für jede andere gesetzliche Krankenkasse.
Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV, obwohl er eine eigene BKK hat?
Ja. Der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V steht versicherungsfreien Beschäftigten unabhängig davon zu, ob der Arbeitgeber eine eigene Betriebskrankenkasse hat. Er beträgt die Hälfte des PKV-Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat.
Kann ich später zurück in die BKK meines Arbeitgebers?
Nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa weil Ihr Jahresarbeitsentgelt unter die Grenze fällt – und die BKK für Sie wählbar ist: Eine geschlossene BKK steht nur Beschäftigten des Betriebs offen, eine geöffnete allen (§ 173 Abs. 2 SGB V). Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Planen Sie den Wechsel deshalb auf Dauer.
Bietet eine BKK mehr Leistungen als andere Krankenkassen?
Der Kern ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V). Zusätzliche Satzungsleistungen sind nur in bestimmten Bereichen erlaubt, etwa bei Vorsorge, Heil- und Hilfsmitteln oder zahnärztlicher Behandlung ohne Zahnersatz (§ 11 Abs. 6 SGB V). In der PKV wählen Sie den Leistungsumfang dagegen selbst – je nach Tarif mit Chefarzt, Einbettzimmer oder hochwertigem Zahnersatz.
Quellen
- § 173 SGB V – Wahlrechte der Mitglieder (Betriebskrankenkassen) – abgerufen 18.10.2026
- § 11 SGB V – Leistungsarten (Abs. 6 Satzungsleistungen) – abgerufen 18.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Zuzahlungen, Zahnersatz, Ehegatten-Zuschlag ab 2028) – verkündet 29.07.2026
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Rechengrößen 2027 (BBG 6.375 €, JAEG 84.150 €) – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
- BMG: Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (Zusatzbeitrag 2027) – 14.10.2026
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA (Facharzttermine) – Nov./Dez. 2025
- Stiftung Warentest: PKV-Vergleich, Finanztest 3/2025 – Beispielbeitrag Eintrittsalter 35
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.