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TVöD und private Krankenversicherung: Entgeltgruppen über der Grenze

Im TVöD entscheiden Entgeltgruppe, Stufe und die Jahressonderzahlung, ob Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen – und die ist beim Bund anders geregelt als bei den Kommunen. Hier finden Sie die vollständigen Jahresentgelte für E 9a bis E 15.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. TVöD und private Krankenversicherung: So rechnen wir
  2. Die Jahressonderzahlung: Bund und Kommunen unterscheiden sich
  3. Monatstabelle TVöD ab 01.05.2026
  4. Jahresentgelt TVöD Bund: E 9a bis E 15
  5. Jahresentgelt TVöD Kommunen (VKA): E 9a bis E 15
  6. Grenzfälle im TVöD: E 14 Stufe 4, E 12 Stufe 5, E 11 Stufe 6
  7. Was 2027 kommt – und Ihr Weg in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Im TVöD gilt die Monatstabelle ab 01.05.2026 bis mindestens 31.03.2027; das Jahresentgelt ergibt sich aus 12 Monatsentgelten plus Jahressonderzahlung.
  • Seit 2026 beträgt die Jahressonderzahlung beim Bund 90 % (E 9a–12) bzw. 75 % (E 13–15), bei den Kommunen einheitlich 85 % eines Monatsentgelts.
  • Über der Grenze 2027 von 84.150 € liegen bei Vollzeit E 12 und E 13 ab Stufe 5, E 15 ab Stufe 3 und E 14 ab Stufe 4 (Kommunen, 84.734 €) bzw. Stufe 5 (Bund).
  • TVöD Bund E 14 Stufe 4 verfehlt die Grenze mit 84.075 € um nur 75 € – feste Zulagen können den Ausschlag geben.
  • Für Privatversicherte mit Bestandsgrenze (80.550 €) reicht schon E 11 Stufe 6.

Ob Sie im TVöD in die private Krankenversicherung können, entscheidet Ihr Jahresentgelt aus 12 Monatsentgelten plus Jahressonderzahlung. Bei Vollzeit liegen 2027 über der Grenze von 84.150 € (Entwurf): E 12 und E 13 ab Stufe 5, E 15 ab Stufe 3 und E 14 ab Stufe 4 bei den Kommunen bzw. ab Stufe 5 beim Bund. Grundlage ist die Tabelle ab 01.05.2026, die bis mindestens 31.03.2027 gilt (Stand 18.10.2026).

TVöD und private Krankenversicherung: So rechnen wir

Für Tarifbeschäftigte im TVöD gilt dieselbe Regel wie für alle Angestellten: Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, sind sie versicherungsfrei und können in die PKV wechseln (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Grenze beträgt 2026 77.400 € und soll 2027 auf 84.150 € steigen (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Für Angestellte, die am 31.12.2026 schon versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €.

Wir rechnen: Tabellenentgelt × 12 + Jahressonderzahlung. Grundlage sind die Entgelttabellen für Bund und Kommunen ab 01.05.2026 (dbb). Sie folgen aus der Einigung vom 06.04.2025: +3,0 % (mindestens 110 €) ab 01.04.2025 und +2,8 % ab 01.05.2026, Laufzeit bis mindestens 31.03.2027. Die Werte gelten für Vollzeit (39 Stunden) ohne Zulagen. Ihr eigenes Ergebnis mit Teilzeit und Zulagen rechnet die Tarif-JAEG-Tabelle.

Die Jahressonderzahlung: Bund und Kommunen unterscheiden sich

Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD ab dem Jahr 2026 (Einigungspapier vom 06.04.2025, VKA-Lesefassung); Bemessungsgrundlage: durchschnittliches Monatsentgelt Juli bis September; Stand 18.10.2026.
EntgeltgruppenTVöD BundTVöD Kommunen (VKA)
E 1 bis E 895 %85 %
E 9a bis E 1290 %85 %
E 13 bis E 1575 %85 %

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novemberentgelt gezahlt. Der Prozentsatz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September; Leistungszulagen sowie nicht im Dienstplan vorgesehene Überstunden bleiben in der Bemessungsgrundlage außen vor. Für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch vermindert sie sich um ein Zwölftel, mit Ausnahmen etwa für Mutterschutz (§ 20 Abs. 4 TVöD). Bei den Kommunen können Beschäftigte bestimmter Bereiche einen Teil in bis zu drei Tauschtage umwandeln (§ 29a TVöD VKA) – dann sinkt die Zahlung und mit ihr das Jahresarbeitsentgelt.

Monatstabelle TVöD ab 01.05.2026

Monatliche Tabellenentgelte TVöD in Euro, gültig ab 01.05.2026 bis mindestens 31.03.2027; E 10 bis E 15 bei Bund und Kommunen gleich; Quelle: dbb-Entgelttabellen Bund und VKA (Stand 15.07.2025).
EGStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 9c Bund / VKA3.978,29 / 4.010,724.249,97 / 4.290,504.589,09 / 4.594,764.958,59 / 4.922,615.359,19 / 5.275,055.487,80 / 5.527,70
E 9b Bund / VKA3.833,50 / 3.779,843.956,17 / 4.039,014.267,03 / 4.203,564.608,13 / 4.690,554.983,57 / 4.979,115.297,75 / 5.313,37
E 9a Bund / VKA3.691,52 / 3.658,613.917,37 / 3.877,943.981,07 / 4.097,674.196,35 / 4.586,774.590,80 / 4.697,434.746,88 / 4.979,97

Die E 15Ü beginnt beim Bund bei 7.062,92 € und bei den Kommunen bei 7.149,93 € im Monat und liegt damit in allen Stufen über den Grenzen. Stufenlaufzeiten nach § 16 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren.

Jahresentgelt TVöD Bund: E 9a bis E 15

Jahresentgelt TVöD Bund = 12 × Tabellenentgelt ab 01.05.2026 + Jahressonderzahlung (E 9a–12: 90 %, E 13–15: 75 %), Vollzeit, ohne Zulagen; eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Fett: über 84.150 € (Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
EGStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 1574.30579.16484.58491.98399.595104.602
E 1467.55371.95377.69984.07591.18396.285
E 1362.48967.31172.80178.76185.77489.580
E 1256.96362.57769.13876.41784.95989.012
E 1155.07860.24265.09470.35877.56281.615
E 1053.20657.25261.85266.84072.39474.218
E 9c51.32054.82559.19963.96669.13470.793
E 9b49.45251.03555.04559.44564.28868.341
E 9a47.62150.53451.35654.13359.22161.235

Jahresentgelt TVöD Kommunen (VKA): E 9a bis E 15

Jahresentgelt TVöD VKA = 12 × Tabellenentgelt ab 01.05.2026 + Jahressonderzahlung 85 %, Vollzeit, ohne Zulagen; eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Fett: über 84.150 € (Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
EGStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 1574.88879.78585.24892.705100.376105.423
E 1468.08372.51778.30884.73491.89897.040
E 1362.97967.83973.37279.37886.44790.282
E 1256.74262.33468.87076.12184.63088.667
E 1154.86560.00864.84170.08577.26181.299
E 1053.00057.03061.61266.58172.11473.931
E 9c51.53855.13359.04363.25667.78471.031
E 9b48.57151.90154.01660.27463.98268.277
E 9a47.01349.83252.65558.94060.36263.993

Für Privatversicherte mit Bestandsgrenze (80.550 €) liegen zusätzlich E 11 Stufe 6 (Bund 81.615 €, Kommunen 81.299 €) und beim Bund E 14 Stufe 4 darüber. Für einen Wechsel zum 01.01.2027 muss Ihr Jahresarbeitsentgelt 2026 außerdem über 77.400 € liegen; das trifft auf alle fett markierten Werte zu.

Grenzfälle im TVöD: E 14 Stufe 4, E 12 Stufe 5, E 11 Stufe 6

Drei Konstellationen liegen besonders nah an der Grenze. TVöD Bund E 14 Stufe 4 kommt mit 84.075 € nur 75 € unter 84.150 € – bei den Kommunen liegt dieselbe Stufe dank 85 % Jahressonderzahlung mit 84.734 € darüber. Schon eine feste Zulage von gut 6 € im Monat oder eine laufend gezahlte Wechselschichtzulage von 200 € würde beim Bund den Unterschied machen. Auch ein sozialversicherungspflichtiger Anteil der Zusatzversorgung kann zusätzlich zählen; fragen Sie Ihre Bezügestelle nach dem Jahresarbeitsentgelt, mit dem sie prüft.

E 12 Stufe 5 liegt dagegen beim Bund (90 %) höher als bei den Kommunen (85 %), weil die Sonderzahlung in E 9a bis E 12 beim Bund großzügiger ist. Und E 11 Stufe 6 liegt in beiden Bereichen über der Bestandsgrenze, aber rund 2.500 bis 2.900 € unter 84.150 € – für Privatversicherte ein guter Puffer, für gesetzlich Versicherte noch nicht genug.

Seit 01.01.2026 können Beschäftigte die Arbeitszeit einvernehmlich und befristet auf bis zu 42 Stunden erhöhen (§ 6 Abs. 1a TVöD), mit einem Zuschlag je Erhöhungsstunde (§ 8 Abs. 7 TVöD). Ob das im regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt, bewertet Ihr Arbeitgeber. Mehr zu allen Hebeln und zur Arbeitszeit unter Angestellte im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung.

Was 2027 kommt – und Ihr Weg in die PKV

Die TVöD-Tabelle gilt bis mindestens 31.03.2027; Erhöhungen danach sind noch nicht verhandelt und zählen deshalb in der Prognose zum Jahreswechsel nicht. Die Grenze steigt 2027 um 8,7 % auf 84.150 €, für 2028 erwarten wir rund 87.750 € (Prognose). Wann Sie mit Stufenaufstieg oder Höhergruppierung dauerhaft darüber liegen, zeigt der Gehaltserhöhungs-Simulator; alle Tarifrunden mit Datum stehen unter Tarifrunden 2026/2027. Für Sparkassen gilt zusätzlich der Besondere Teil Sparkassen; dessen Zahlungen sind in unseren Werten nicht enthalten.

Liegen Sie über der Grenze, steht Ihnen die PKV offen: Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (Zuschuss im öffentlichen Dienst), der Beitrag steigt nicht mit jeder Stufe, und Leistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sind je nach Tarif vertraglich zugesichert. Beim Krankengeldzuschuss rechnet der Arbeitgeber für Privatversicherte mit einem fiktiven Krankengeld – wie Sie Ihr Krankentagegeld abstimmen, erklärt TVöD-Krankengeldzuschuss für Privatversicherte. Ihren persönlichen Termin zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check.

Häufige Fragen

Ab welcher Entgeltgruppe kann man im TVöD in die private Krankenversicherung?

Für 2027 (84.150 €, Entwurf) bei Vollzeit mit Jahressonderzahlung: beim Bund ab E 12 Stufe 5, E 13 Stufe 5, E 14 Stufe 5 und E 15 Stufe 3; bei den Kommunen ab E 12 Stufe 5, E 13 Stufe 5, E 14 Stufe 4 und E 15 Stufe 3. E 15Ü liegt in allen Stufen darüber (eigene Berechnung aus den dbb-Tabellen, Stand 18.10.2026).

Wie hoch ist das Jahresgehalt in TVöD E 13?

Mit der Tabelle ab 01.05.2026 und Jahressonderzahlung kommt E 13 beim Bund (75 %) auf 62.489 € in Stufe 1 bis 89.580 € in Stufe 6, bei den Kommunen (85 %) auf 62.979 € bis 90.282 €. Ab Stufe 5 liegen beide über der Grenze 2027 von 84.150 €.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD 2026?

Seit 2026 beträgt sie beim Bund 95 % (E 1–8), 90 % (E 9a–12) und 75 % (E 13–15), bei den Kommunen einheitlich 85 % der Bemessungsgrundlage – des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli bis September. Ausgezahlt wird sie mit dem Novemberentgelt; der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.

Zählt die Jahressonderzahlung für die Versicherungspflichtgrenze?

Ja. Sie wird tariflich jedes Jahr gezahlt und gehört deshalb zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Wer bei den Kommunen einen Teil in Tauschtage umwandelt (§ 29a TVöD VKA), mindert den zählenden Betrag entsprechend.

Was ändert sich 2027 im TVöD?

Die Tabelle ab 01.05.2026 gilt bis mindestens 31.03.2027. Erhöhungen danach sind noch nicht verhandelt und zählen deshalb in der Prognose zum 01.01.2027 nicht. Gleichzeitig steigt die Grenze 2027 auf voraussichtlich 84.150 € – Stufenaufstiege und Höhergruppierungen zählen ab dem Monat, in dem sie wirksam werden.

Quellen

  1. dbb: Entgelttabelle TVöD Bund ab 01.05.2026 – Stand 15.07.2025
  2. dbb: Entgelttabelle TVöD VKA ab 01.05.2026 – Stand 15.07.2025
  3. dbb: Einigungspapier TVöD 2025 (Erhöhungen, Jahressonderzahlung ab 2026, Laufzeit bis 31.03.2027) – 06.04.2025
  4. VKA: TVöD-AT Lesefassung (§§ 6, 8, 16, 20, 29a) – Stand 01.01.2026
  5. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – Neufassung ab 01.01.2027: BGBl. 2026 I Nr. 228
  6. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (TK-Kopie) – Fassung vom 20.03.2019
Redaktion JAEG-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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