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Angestellte im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind keine Beamten – für sie gelten beim Weg in die PKV dieselben Regeln wie für Angestellte in der Privatwirtschaft. Entscheidend sind Entgeltgruppe, Stufe und Jahressonderzahlung. Hier erfahren Sie, wer 2027 wechseln kann und wie es geht.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Angestellter im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung: die Regeln
  2. Ab welcher Entgeltgruppe der Weg in die PKV offen ist
  3. Was im öffentlichen Dienst zum Jahresarbeitsentgelt zählt
  4. Stufenaufstieg, Höhergruppierung, 42 Stunden: Ihre Hebel
  5. Arbeitgeberzuschuss und Krankengeldzuschuss: zwei Besonderheiten
  6. Teilzeit, Elternzeit, Bestandsgrenze: Sonderfälle
  7. Ihr Weg in die PKV: Schritt für Schritt
Das Wichtigste in Kürze
  • Angestellte im öffentlichen Dienst können in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 77.400 €, 2027 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
  • Vollzeitbeschäftigte liegen 2027 im TVöD ab E 13 Stufe 5 darüber (85.774 € Bund, 86.447 € Kommunen), bei den Kommunen auch in E 14 Stufe 4; im TV-L erst ab E 13 Stufe 6 (85.736 €).
  • Der Unterschied liegt in der Jahressonderzahlung: TVöD Bund 75 % (E 13–15), TVöD Kommunen 85 %, TV-L nur 46,47 % (E 12–13) bzw. 32,53 % (E 14–15).
  • Beihilfe ist ein Instrument des Beamtenrechts, der TVöD enthält keine Beihilfe-Regelung – Tarifbeschäftigte erhalten in aller Regel den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
  • Beim Krankengeldzuschuss rechnet der Arbeitgeber für Privatversicherte mit einem fiktiven Krankengeld – deshalb gehört ein passendes Krankentagegeld in den Tarif.

Als Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2027 voraussichtlich 84.150 € (Entwurf). Mit Jahressonderzahlung schaffen das Vollzeitbeschäftigte im TVöD ab E 13 Stufe 5, bei den Kommunen auch in E 14 Stufe 4, im TV-L ab E 13 Stufe 6. Der Arbeitgeber zahlt wie in der Privatwirtschaft die Hälfte des Beitrags (Stand 18.10.2026).

Angestellter im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung: die Regeln

Im öffentlichen Dienst arbeiten zwei Gruppen nebeneinander: Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte. Für Beamte gilt die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht; sie erhalten Beihilfe und versichern den Rest privat – mehr dazu bei PKV für Beamte mit Beihilfe. Tarifbeschäftigte nach TVöD (Bund und Kommunen) oder TV-L (Länder) sind dagegen Angestellte. Für sie gilt dieselbe Regel wie in der Privatwirtschaft: Versicherungsfrei ist, wessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 €. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 84.150 € beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Wer am 31.12.2026 bereits versicherungsfrei und privat versichert ist, muss 2027 nur die Bestandsgrenze von 80.550 € überschreiten (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Für einen Wechsel zum Jahresende müssen Sie im laufenden Jahr über der Grenze liegen und in der Prognose auch über der Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V).

Eine Besonderheit: Beihilfe ist ein Instrument des Beamtenrechts, der TVöD enthält keine Beihilfe-Regelung. Privat versicherte Tarifbeschäftigte erhalten deshalb in aller Regel den ganz normalen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Ärztinnen und Ärzte an Kliniken werden meist nach eigenen Tarifverträgen bezahlt; deren Grenzfälle erklärt die TV-Ärzte-Tabelle zur Versicherungspflichtgrenze.

Ab welcher Entgeltgruppe der Weg in die PKV offen ist

Im öffentlichen Dienst bestimmen Entgeltgruppe und Stufe das Monatsentgelt. Dazu kommt einmal im Jahr die Jahressonderzahlung. Für das Jahresentgelt rechnen wir Tabellenentgelt mal zwölf plus Jahressonderzahlung, bei Vollzeit und ohne Zulagen. Die erste Stufe über den beiden Grenzen sieht so aus:

Erste Stufe über der Grenze 2027 (84.150 €) und über der Bestandsgrenze (80.550 €), Vollzeit mit Jahressonderzahlung; TVöD-Tabelle ab 01.05.2026 (gilt bis mindestens 31.03.2027), TV-L 2027 vorausschauend (2 Monate Tabelle 04/2026, 10 Monate Tabelle 03/2027); dbb-Tabellen, eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
GruppeTVöD BundTVöD Kommunen (VKA)TV-L (2027)
E 11über 84.150 €: keine Stufe · Bestand: Stufe 6 (81.615 €)keine Stufe · Bestand: Stufe 6 (81.299 €)keine Stufe
E 12Stufe 5 (84.959 €)Stufe 5 (84.630 €)keine Stufe · Bestand: Stufe 5 (81.619 €)
E 13Stufe 5 (85.774 €)Stufe 5 (86.447 €)Stufe 6 (85.736 €) · Bestand: Stufe 5 (83.318 €)
E 14Stufe 5 (91.183 €) · Bestand: Stufe 4 (84.075 €)Stufe 4 (84.734 €)Stufe 5 (87.613 €)
E 15Stufe 3 (84.584 €)Stufe 3 (85.248 €)Stufe 4 (88.360 €)

Der Grund für die Unterschiede ist die Jahressonderzahlung: Seit 2026 beträgt sie im TVöD beim Bund 90 % (E 9a–12) bzw. 75 % (E 13–15), bei den Kommunen einheitlich 85 % eines Monatsentgelts. Im TV-L sind es in E 12 und E 13 nur 46,47 %, in E 14 und E 15 nur 32,53 %. Deshalb erreicht eine Landesbeschäftigte die Grenze oft eine Stufe später als ein Kollege bei der Kommune. Die vollständigen Tabellen mit allen Stufen finden Sie unter TVöD und private Krankenversicherung und TV-L und private Krankenversicherung; Ihr eigenes Ergebnis rechnet die Tarif-JAEG-Tabelle.

Tarifgehälter 2027 im Vergleich zur Grenze von 84.150 €

Jahresentgelt in Euro mit tariflichen Sonderzahlungen, Vollzeit, ohne übertarifliche Zahlungen (Tarifstand Oktober 2026)

Metall/Elektro NRW EG 14 (nach 36 Monaten)99.401 €Chemie Nordrhein E 13 (kaufmännisch)98.141 €Metall/Elektro NRW EG 13 (+10 % Leistungszulage)90.635 €TVöD Kommunen E 13 Stufe 586.447 €TV-L E 13 Stufe 685.736 €TVöD Bund E 14 Stufe 484.075 €Versicherungen Gruppe VIII (ab 14. Berufsjahr)82.926 €Metall/Elektro NRW EG 13 (ohne Leistungszulage)82.473 €Private Banken TG 9 (ab 11. Berufsjahr)76.804 €

Eigene Berechnung aus Tabellen der Tarifparteien: METALL NRW (ab 01.04.2026, 35 Std., Sonderzahlung 55 %, T-ZUG, T-Geld), Tarifregister NRW (Chemie ab 01.01.2027), dbb (TVöD ab 05/2026, TV-L 2027 vorausschauend), AGV Versicherungen (ab 09/2026), DBV (Banken ab 07/2026). Grün = über 84.150 € (Grenze 2027 laut Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend).

Was im öffentlichen Dienst zum Jahresarbeitsentgelt zählt

Für die Versicherungsfreiheit zählt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, vorausschauend betrachtet: das aktuelle Monatsentgelt mal zwölf plus alle Zahlungen, die mit hinreichender Sicherheit jedes Jahr kommen (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019, Nr. 2.2). Im öffentlichen Dienst bedeutet das:

  • Tabellenentgelt: Monatsentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe, bei Teilzeit anteilig.
  • Jahressonderzahlung: zählt voll, weil sie tariflich jedes Jahr gezahlt wird. Bei den Kommunen können bestimmte Beschäftigte einen Teil in bis zu drei Tauschtage umwandeln (§ 29a TVöD VKA) – dann sinkt der zählende Betrag.
  • Feste Zulagen: zum Beispiel die Wechselschichtzulage von 200 € oder die Schichtzulage von 100 € im Monat (TVöD, seit 01.07.2025), wenn sie laufend gezahlt werden.
  • Leistungsentgelt: Bei den Kommunen beträgt das Volumen 2 % (§ 18 TVöD VKA). Weil es individuell schwankt, zählt in der Regel nur ein fest zugesagter Teil.
  • Zusatzversorgung: Ein sozialversicherungspflichtiger Anteil der Umlage zur Zusatzversorgung kann zusätzlich zählen – fragen Sie Ihre Bezügestelle.
  • Nicht dazu: einzeln vergütete Überstunden, ungewisse Prämien, familienbezogene Bestandteile.

Gerade bei knappen Fällen wie TVöD Bund E 14 Stufe 4 (84.075 €, nur 75 € unter der Grenze) können feste Zulagen den Ausschlag geben: Mit der Wechselschichtzulage von 200 € im Monat läge dieselbe Stufe bei 86.475 €. Was im Einzelnen zählt, erklärt Zulagen und Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Stufenaufstieg, Höhergruppierung, 42 Stunden: Ihre Hebel

Im öffentlichen Dienst steigt das Entgelt planbar. Im TVöD erreichen Sie Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren (§ 16 TVöD). Ein Stufenaufstieg oder eine Höhergruppierung zählt ab dem Monat, in dem sie wirksam werden. Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt danach im laufenden Jahr über der Grenze und in der Prognose für das Folgejahr ebenfalls, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres.

Seit dem 01.01.2026 gibt es im TVöD einen weiteren Hebel: Beschäftigte und Arbeitgeber können die regelmäßige Arbeitszeit einvernehmlich auf bis zu 42 Stunden erhöhen (§ 6 Abs. 1a TVöD). Neben dem anteilig höheren Entgelt gibt es je Erhöhungsstunde einen Zuschlag von 10 % (E 9c bis E 15) bzw. 25 % (E 1 bis E 9b) des Stundenanteils der Stufe 3 (§ 8 Abs. 7 TVöD). Die Erhöhung ist allerdings auf höchstens 18 Monate befristet; Verlängerungen sind möglich. Ob und wie eine befristete Erhöhung im regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt, bewertet Ihr Arbeitgeber – lassen Sie es sich vorher bestätigen. Wann Sie mit welchem Schritt über der Grenze liegen, zeigt der Gehaltserhöhungs-Simulator.

Arbeitgeberzuschuss und Krankengeldzuschuss: zwei Besonderheiten

Zwei Themen sollten Tarifbeschäftigte vor dem Wechsel kennen:

Arbeitgeberzuschuss

Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres PKV-Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat, 2027 rund 667 bis 673 €. Voraussetzungen und Beispiele: Zuschuss zur PKV im öffentlichen Dienst.

Krankengeldzuschuss

Nach sechs Wochen Krankheit rechnet der Arbeitgeber bei Privatversicherten mit einem fiktiven Krankengeld. So stimmen Sie Ihr Krankentagegeld ab: TVöD-Krankengeldzuschuss für Privatversicherte.

Teilzeit, Elternzeit, Bestandsgrenze: Sonderfälle

Die Tabellenwerte gelten für Vollzeit. In Teilzeit sinkt das Jahresentgelt anteilig – und damit auch die Chance, über der Grenze zu liegen. Umgekehrt kann eine Aufstockung den Ausschlag geben. Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt einer privat versicherten Beschäftigten unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit sofort; welche Wege es dann gibt, erklärt PKV und Teilzeit. Für Eltern gelten eigene Regeln, die unter Jahresarbeitsentgeltgrenze in Elternzeit und Mutterschutz stehen.

Sind Sie am 31.12.2026 bereits privat versichert, profitieren Sie 2027 von der Bestandsgrenze: Dann reichen zum Beispiel schon TV-L E 13 Stufe 5 (83.318 €) oder TVöD E 11 Stufe 6 (81.615 € beim Bund), um versicherungsfrei zu bleiben. Liegen Sie darunter, werden Sie zwar versicherungspflichtig, können sich aber binnen drei Monaten befreien lassen, wenn die Pflicht nur durch die Anhebung der Grenze entsteht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Ihr Weg in die PKV: Schritt für Schritt

Liegen Sie über der Grenze, ist der Wechsel gut planbar. Gerade im öffentlichen Dienst mit sicherem Arbeitsplatz und planbaren Stufen passt die PKV oft besonders gut: Der Beitrag hängt nicht vom Gehalt ab, Leistungen sind vertraglich zugesichert (§ 206 Abs. 1 VVG), und 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen – bei gesetzlich Versicherten sind es 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Zum Vergleich: Liegt Ihr Tabellenentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat – 2027 etwa ab TVöD E 13 Stufe 5 –, zahlen Sie in der GKV den Höchstbeitrag, voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %). In der PKV teilen Sie sich den Beitrag ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber – und er steigt nicht mit jeder Stufe und jeder Tariferhöhung.

1. Jahresarbeitsentgelt klären

Lassen Sie sich von der Bezügestelle bestätigen, mit welchem Jahresarbeitsentgelt sie zum Jahreswechsel prüft – inklusive Jahressonderzahlung und fester Zulagen.

2. Gesundheitsprüfung vorab

Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen – bevor Sie kündigen. Das übernimmt ein spezialisierter Partner-Experte kostenlos.

3. Tarif mit Krankentagegeld wählen

Leistungen, Selbstbehalt und ein Krankentagegeld ab der 7. Woche, abgestimmt auf den Krankengeldzuschuss Ihres Arbeitgebers.

4. Austritt und Zuschuss

Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V), dann den Arbeitgeberzuschuss mit der Bescheinigung des Versicherers beantragen.

Ihren persönlichen Wechseltermin zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check – ohne Gesundheitsfragen. Wie Austritt und Fristen im Detail laufen, steht unter Versicherungspflichtgrenze überschritten.

Häufige Fragen

Können Angestellte im öffentlichen Dienst in die private Krankenversicherung?

Ja, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 €. Für Tarifbeschäftigte nach TVöD oder TV-L gelten dieselben Regeln wie für alle Angestellten (§ 6 SGB V). Beamtinnen und Beamte können dagegen unabhängig vom Einkommen privat versichert sein und erhalten Beihilfe.

Ab welcher Entgeltgruppe kann man im öffentlichen Dienst in die PKV?

Für 2027 (84.150 €, Entwurf) bei Vollzeit mit Jahressonderzahlung: TVöD Bund ab E 12 Stufe 5, E 13 Stufe 5, E 14 Stufe 5 und E 15 Stufe 3; TVöD Kommunen ab E 12 Stufe 5, E 13 Stufe 5, E 14 Stufe 4 und E 15 Stufe 3; TV-L ab E 13 Stufe 6, E 14 Stufe 5 und E 15 Stufe 4 (eigene Berechnung aus den dbb-Tabellen, Stand 18.10.2026).

Bekommen Angestellte im öffentlichen Dienst Beihilfe?

Beihilfe ist ein Instrument des Beamtenrechts; der TVöD enthält keine Beihilfe-Regelung. Privat versicherte Tarifbeschäftigte erhalten in aller Regel stattdessen den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V – die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat. Ob für Sie eine Altregelung aus früherem Tarifrecht fortgilt, kann Ihnen Ihre Personalstelle sagen.

Zählt die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst zur Versicherungspflichtgrenze?

Ja. Die tarifliche Jahressonderzahlung wird jedes Jahr gezahlt und gehört deshalb zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Ab 2026 beträgt sie im TVöD beim Bund 95 % (E 1–8), 90 % (E 9a–12) bzw. 75 % (E 13–15), bei den Kommunen einheitlich 85 % und im TV-L je nach Gruppe 87,43 % bis 32,53 % eines Monatsentgelts. Wer bei den Kommunen Tauschtage wählt, mindert sie.

Was passiert mit dem Krankengeldzuschuss, wenn ich privat versichert bin?

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss bis zur 13. bzw. 39. Woche. Bei Privatversicherten legt er dabei den Krankengeldhöchstsatz zugrunde, der bei Pflichtversicherung zustünde (§ 22 Abs. 2 TVöD). Ein Krankentagegeld in der PKV sollte diesen Betrag deshalb mindestens abdecken.

Gilt für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst dasselbe?

Die Regeln zur Versicherungspflichtgrenze gelten für alle Angestellten. Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken und Unikliniken werden aber meist nach eigenen Tarifverträgen (TV-Ärzte) bezahlt – deren Entgelte und Bereitschaftsdienste behandeln wir hier nicht.

Quellen

  1. dbb: Entgelttabelle TVöD Bund ab 01.05.2026 – Stand 15.07.2025
  2. dbb: Entgelttabelle TVöD VKA ab 01.05.2026 – Stand 15.07.2025
  3. dbb: Einigungspapier TVöD 2025 (Erhöhungen, Jahressonderzahlung ab 2026, Laufzeit) – 06.04.2025
  4. VKA: TVöD-AT Lesefassung (§§ 6, 8, 16, 20, 22, 29a) – Stand 01.01.2026
  5. dbb: TV-L-Entgelttabellen 2026/2027 – 2026
  6. TV-L § 20 – Jahressonderzahlung (amtliche Fassung) – Stand 01.07.2026
  7. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  8. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – Neufassung ab 01.01.2027: BGBl. 2026 I Nr. 228
Redaktion JAEG-Check.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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