Inhalt (8 Abschnitte)
- TVöD-Krankengeldzuschuss und private Krankenversicherung: die Regel
- So läuft die Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst ab
- So wird fiktiv gerechnet: der Krankengeldhöchstsatz 2026 und 2027
- TV-L: andere Formulierung, ähnliche Wirkung
- Was das für Ihr Krankentagegeld in der PKV bedeutet
- Gesetzliches Krankengeld oder privates Krankentagegeld: der Vergleich
- Drei häufige Missverständnisse
- Checkliste für Ihren Wechsel in die PKV
- Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Krankengeldzuschuss – bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit bis zum Ende der 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche (§ 22 TVöD, § 22 TV-L).
- Für Privatversicherte legt der Arbeitgeber den Krankengeldhöchstsatz zugrunde, der bei Pflichtversicherung in der GKV zustünde – unabhängig davon, was das private Krankentagegeld tatsächlich zahlt (§ 22 Abs. 2 Satz 3 TVöD).
- Dieser Höchstsatz beträgt 2026 rechnerisch 135,63 € pro Kalendertag (4.068,75 € für 30 Tage), 2027 voraussichtlich 148,75 € (70 % der Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch 30, § 47 SGB V).
- Ihr Krankentagegeld in der PKV sollte ab dem 43. Tag mindestens diesen Betrag abdecken und nach dem Ende des Zuschusses Ihr volles Nettoeinkommen.
Beim TVöD-Krankengeldzuschuss wird für Privatversicherte fiktiv gerechnet: Der Arbeitgeber zahlt ab der 7. Woche den Unterschied zwischen Nettoentgelt und dem Krankengeldhöchstsatz, der bei Pflichtversicherung in der GKV zustünde – unabhängig davon, was Ihr privates Krankentagegeld zahlt (§ 22 Abs. 2 Satz 3 TVöD). Rechnerisch sind das 2026 135,63 € und 2027 voraussichtlich 148,75 € pro Kalendertag. Ihr Krankentagegeld sollte mindestens diesen Betrag abdecken (Stand 18.10.2026).
TVöD-Krankengeldzuschuss und private Krankenversicherung: die Regel
Im öffentlichen Dienst sind Beschäftigte bei längerer Krankheit gut abgesichert. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt weiter (§ 22 Abs. 1 TVöD). Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von ihrer Krankenkasse – und der Arbeitgeber stockt bis zum Nettoentgelt auf: Der Krankengeldzuschuss ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt (§ 22 Abs. 2 Satz 1 TVöD).
Privatversicherte bekommen kein Krankengeld von einer Krankenkasse, sondern Krankentagegeld von ihrem Versicherer – in der Höhe, die sie selbst vereinbart haben. Damit der Zuschuss nicht von diesem frei gewählten Betrag abhängt, regelt der Tarifvertrag: Für Beschäftigte, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und privat versichert sind, wird der „Krankengeldhöchstsatz, der bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünde“, zugrunde gelegt (§ 22 Abs. 2 Satz 3 TVöD). Der Arbeitgeber rechnet also mit einem fiktiven Krankengeld.
Das ist fair und gut planbar – wenn Sie es wissen. Denn Ihr Arbeitgeber zieht dieses fiktive Krankengeld vom Nettoentgelt ab, egal ob Ihr Krankentagegeld höher, niedriger oder gar nicht vereinbart ist. Die Lücke bis zum Nettoentgelt schließt Ihr privates Krankentagegeld. Wer es richtig einstellt, ist sehr gut abgesichert.
So läuft die Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst ab
| Zeitraum | Arbeitgeber | Gesetzlich versichert | Privat versichert |
|---|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | volles Entgelt (§ 22 Abs. 1) | – | – |
| ab Woche 7 bis Ende Woche 13 (Beschäftigungszeit über 1 Jahr) bzw. 39 (über 3 Jahre) | Krankengeldzuschuss: Nettoentgelt minus Krankengeld | Krankengeld der Krankenkasse | Krankentagegeld; Arbeitgeber rechnet mit fiktivem Krankengeldhöchstsatz |
| danach | kein Zuschuss mehr | Krankengeld | Krankentagegeld nach Tarif |
Maßgeblich für die Fristen ist die Beschäftigungszeit, die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendet wird (§ 22 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Bei kürzerer Beschäftigungszeit als einem Jahr sieht § 22 Abs. 3 TVöD keinen Zuschusszeitraum vor. Der Zuschuss wird außerdem nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt und endet, sobald eine Rente aus eigener Versicherung gezahlt wird (§ 22 Abs. 4 TVöD). Innerhalb eines Kalenderjahres gibt es insgesamt höchstens die genannten Zeiträume; bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit bleiben aber mindestens die sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
So wird fiktiv gerechnet: der Krankengeldhöchstsatz 2026 und 2027
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts und höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts; das Regelentgelt wird nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 1 und 6 SGB V). Für Beschäftigte mit einem Gehalt über der Grenze – also alle, die privat versichert sein dürfen – ergibt sich daraus der Höchstsatz:
| Rechenschritt | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 € | 6.375,00 € |
| kalendertäglich (÷ 30) | 193,75 € | 212,50 € |
| Krankengeldhöchstsatz (70 %) pro Kalendertag | 135,63 € | 148,75 € |
| für 30 Kalendertage | 4.068,75 € | 4.462,50 € |
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit einem angenommenen Nettoentgelt von 4.600 € im Monat (2026): Der Arbeitgeber zahlt ab der 7. Woche einen Krankengeldzuschuss von rund 4.600 € − 4.068,75 € = 531,25 € für 30 Tage. Damit Sie insgesamt auf Ihr Nettoentgelt kommen, muss Ihr privates Krankentagegeld rund 135,63 € pro Tag leisten. Haben Sie nur 100 € pro Tag versichert, fehlen Ihnen rund 1.069 € im Monat. Bei Teilzeit wird das fiktive Krankengeld zeitanteilig umgerechnet (§ 22 Abs. 2 Satz 4 TVöD). Wie sich das Höchstkrankengeld entwickelt, zeigt auch die Übersicht zum Höchstkrankengeld 2027.
TV-L: andere Formulierung, ähnliche Wirkung
Im Tarifvertrag der Länder ist die Regel etwas anders formuliert. Nach § 22 Abs. 2 Satz 3 TV-L werden bei Beschäftigten, die in der GKV versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, die Leistungen zugrunde gelegt, die ihnen als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünden. Für Beschäftigte mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze läuft das auf denselben Höchstsatz hinaus. Die Zeiträume sind gleich: Krankengeldzuschuss nach sechs Wochen, bis zur 13. bzw. 39. Woche je nach Beschäftigungszeit.
Wer im Landesdienst arbeitet und die Grenze überschreitet, findet die passenden Entgeltgruppen unter TV-L und private Krankenversicherung; für Bund und Kommunen unter TVöD und private Krankenversicherung.
Was das für Ihr Krankentagegeld in der PKV bedeutet
In der PKV wählen Sie Höhe und Beginn des Krankentagegelds selbst – ein klarer Vorteil gegenüber dem gesetzlichen Krankengeld, das auf 70 % des Regelentgelts bis zur Bemessungsgrenze begrenzt ist. Für Angestellte im öffentlichen Dienst bieten sich drei Bausteine an:
Beginn ab dem 43. Tag
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt. Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag schließt nahtlos an.
Mindestens der Höchstsatz
Während des Zuschusses rechnet der Arbeitgeber 135,63 € (2026) bzw. 148,75 € (2027) pro Tag an. Darunter entsteht eine Lücke.
Nettoeinkommen nach Woche 13 bzw. 39
Endet der Zuschuss, sollte das Krankentagegeld Ihr volles Nettoeinkommen ersetzen – das leistet nur ein privates Krankentagegeld.
Eine Grenze gibt es: Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT 2009). Je nach Tarif ist deshalb eine Staffelung möglich – etwa ein niedrigerer Tagessatz während des Arbeitgeberzuschusses und ein höherer danach. Steigt Ihr Gehalt, sollten Sie das Krankentagegeld anpassen; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft das mit Ihnen.
Gesetzliches Krankengeld oder privates Krankentagegeld: der Vergleich
Für Angestellte über der Grenze lohnt der direkte Vergleich, denn hier zeigt die PKV eine ihrer Stärken: Sie bestimmen selbst, wie gut Ihr Einkommen bei langer Krankheit abgesichert ist.
| Merkmal | Gesetzliches Krankengeld | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Höhe | 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts; Regelentgelt nur bis zur Bemessungsgrenze (2026 höchstens 135,63 € pro Tag) | frei vereinbarter Tagessatz, begrenzt durch das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit |
| Beginn | ruht, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird – im öffentlichen Dienst also in den ersten sechs Wochen | ab dem vereinbarten Tag, für Angestellte sinnvoll ab dem 43. Tag |
| Kosten | im allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % enthalten (ohne Krankengeldanspruch 14,0 %) | eigener Beitragsbestandteil Ihres PKV-Tarifs |
| Zuschuss des Arbeitgebers (TVöD) | Nettoentgelt minus tatsächliches Krankengeld | Nettoentgelt minus fiktiver Krankengeldhöchstsatz |
Der Unterschied wird vor allem nach dem Ende des Krankengeldzuschusses spürbar: Gesetzlich Versicherte mit hohem Gehalt erhalten dann höchstens den gedeckelten Krankengeldsatz, während Privatversicherte mit passendem Tarif ihr Nettoeinkommen weitgehend absichern können. Wichtig ist, das Krankentagegeld beim Abschluss richtig zu bemessen und bei Gehaltserhöhungen anzupassen.
Drei häufige Missverständnisse
- „Der Arbeitgeber stockt mein Krankentagegeld auf.“ Nicht ganz: Er rechnet mit dem fiktiven Höchstsatz, nicht mit Ihrem tatsächlichen Krankentagegeld. Ist Ihr Tagegeld niedriger, bleibt die Differenz offen.
- „Ein hohes Krankentagegeld kürzt den Zuschuss.“ Nein. Weil fiktiv gerechnet wird, hängt der Zuschuss nicht von der Höhe Ihres Tagegelds ab.
- „Der Zuschuss läuft, solange ich krank bin.“ Er endet nach der 13. bzw. 39. Woche. Danach trägt Ihr Krankentagegeld die Absicherung allein.
Wie Ihr Nettoentgelt im Einzelnen berechnet wird, regelt § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD; die konkreten Beträge ermittelt Ihre Bezügestelle. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Checkliste für Ihren Wechsel in die PKV
Wenn Sie als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst über der Versicherungspflichtgrenze liegen – 2026 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 € –, steht Ihnen die PKV offen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (Zuschuss im öffentlichen Dienst). Für das Krankentagegeld gilt:
- Beschäftigungszeit prüfen: Zuschuss bis Woche 13 (über 1 Jahr) oder 39 (über 3 Jahre)?
- Nettoentgelt von der Bezügestelle bestätigen lassen.
- Tagessatz ab dem 43. Tag mindestens in Höhe des Krankengeldhöchstsatzes wählen.
- Ab dem Ende des Zuschusses das volle Nettoeinkommen absichern.
- Gesundheitsprüfung vorab über eine anonyme Risikovoranfrage klären.
Ob und ab wann Sie wechseln können, zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check. Alle Regeln für Tarifbeschäftigte finden Sie unter Angestellte im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Wie wird der TVöD-Krankengeldzuschuss bei privat Versicherten berechnet?
Der Krankengeldzuschuss ist der Unterschied zwischen dem Nettoentgelt und den Barleistungen des Sozialleistungsträgers. Bei Beschäftigten, die nicht versicherungspflichtig und privat versichert sind, setzt der Arbeitgeber statt einer tatsächlichen Leistung den Krankengeldhöchstsatz an, der bei Pflichtversicherung in der GKV zustünde (§ 22 Abs. 2 Satz 3 TVöD). 2026 sind das rechnerisch 135,63 € pro Kalendertag.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Krankengeldzuschuss?
Nach den ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche, bei mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (§ 22 Abs. 3 TVöD). Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit, die während der Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.
Gilt die Regel auch im TV-L?
Ja, sinngemäß. Nach § 22 Abs. 2 Satz 3 TV-L werden bei Beschäftigten, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, die Leistungen zugrunde gelegt, die ihnen als Pflichtversicherte in der GKV zustünden. Die Fristen von 13 bzw. 39 Wochen sind dieselben.
Wie hoch sollte mein Krankentagegeld im öffentlichen Dienst sein?
Ab dem 43. Tag sollte es mindestens den fiktiven Krankengeldhöchstsatz abdecken – 2026 rund 135,63 €, 2027 rund 148,75 € pro Tag –, weil der Arbeitgeber genau diesen Betrag anrechnet. Nach dem Ende des Krankengeldzuschusses sollte es Ihr volles Nettoeinkommen ersetzen. Nach den Musterbedingungen darf das Krankentagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT 2009).
Was gilt für Teilzeitbeschäftigte mit PKV?
Bei Teilzeitbeschäftigten wird das fiktive Krankengeld nach § 22 Abs. 2 Satz 4 TVöD zeitanteilig umgerechnet – also entsprechend dem Anteil Ihrer Arbeitszeit an der Vollzeit. Ihr Krankentagegeld können Sie darauf abstimmen.
Quellen
- VKA: TVöD-AT Lesefassung (§ 22 Entgelt im Krankheitsfall) – Stand 01.01.2026
- TV-L § 22 – Entgelt im Krankheitsfall (amtliche Fassung) – Stand 01.07.2026
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Rechengrößen und Grenzwerte 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €) – Stand 01.01.2026
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
- § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) – Stand Juni 2024
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.