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Tarifabschluss 2026 und Versicherungspflichtgrenze: alle Tarifrunden

Ob Tarifbeschäftigte über die Versicherungspflichtgrenze kommen, entscheiden zwei Bewegungen: die Tariferhöhungen und die Anhebung der Grenze. Hier finden Sie alle wichtigen Abschlüsse und laufenden Runden mit Datum – und was sie für Ihren Wechsel in die PKV bedeuten.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Tarifabschluss 2026 und Versicherungspflichtgrenze: das Wichtigste
  2. Alle Tarifabschlüsse und Tarifrunden 2026/2027 mit Datum
  3. Grenze +8,7 %, Tarife +2 bis 3 %: Warum Grenzfälle 2027 kippen
  4. Wie Tariferhöhungen für die Versicherungspflichtgrenze zählen
  5. Termine bis Mitte 2027: der Kalender für Übergrenzer
  6. Was Sie jetzt tun können
  7. So pflegen wir diese Daten
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 um 6.750 € auf 84.150 € – ein Plus von 8,7 % (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); die meisten Tarife steigen 2026/2027 nur um 2 bis 3,3 %.
  • Fest vereinbart sind für 2027: TV-L +2,0 % ab 01.03.2027 und Chemie +2,1 % ab 01.01.2027; der TVöD gilt bis mindestens 31.03.2027 unverändert.
  • Offen sind die Tarifrunden der Metall- und Elektroindustrie (Forderung 5 %, Friedenspflicht bis 31.10.2026) und der privaten Banken (Termine 02.11. und 23.11.2026).
  • Grenzfälle wie Metall/Elektro NRW EG 13 in der Endstufe (82.473 €) oder Versicherungen Gruppe VIII ab dem 14. Berufsjahr (82.925,50 €) liegen 2026 über, 2027 aber unter der allgemeinen Grenze.
  • Tariferhöhungen zählen ab dem Monat des Anspruchs; fest vereinbarte Stufen fließen schon in die Prognose zum Jahreswechsel ein.

Ein Tarifabschluss 2026 erhöht das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ab dem Monat des Anspruchs – doch die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 mit 8,7 % auf 84.150 € (Entwurf) stärker als fast alle Tarife, die 2026/2027 um 2 bis 3,3 % zulegen. Fest vereinbart sind TV-L +2,0 % ab 01.03.2027 und Chemie +2,1 % ab 01.01.2027; offen sind die Runden in der Metall- und Elektroindustrie und bei den privaten Banken (Stand 18.10.2026).

Tarifabschluss 2026 und Versicherungspflichtgrenze: das Wichtigste

Für Tarifbeschäftigte entscheidet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über den Weg in die private Krankenversicherung: Liegt es über der Versicherungspflichtgrenze, sind sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wer die Grenze im laufenden Job überschreitet, wird mit Ablauf des Kalenderjahres frei – wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Deshalb kommt es zum Jahreswechsel 2026/2027 auf zwei Zahlen an: 77.400 € für 2026 und 84.150 € für 2027.

Die Grenze 2027 steigt außergewöhnlich stark. Zur normalen Fortschreibung mit der Lohnentwicklung (4,38 % im Jahr 2025) kommt eine einmalige zusätzliche Erhöhung um 3.600 € (§ 6 Abs. 6 Satz 3 SGB V n. F.). Der Wert beruht auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (BR-Drs. 576/26); der Bundesrat muss noch zustimmen, frühestens in der Sitzung am 20.11.2026. Für Angestellte, die am 31.12.2026 bereits versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €.

Alle Tarifabschlüsse und Tarifrunden 2026/2027 mit Datum

Tarifstand der für Übergrenzer wichtigsten Branchen am 18.10.2026; Quellen: METALL NRW, IG Metall, DGB, dbb, ver.di, BAVC, AGV Banken, DBV, AGV Versicherungen (Primärquellen der Tarifparteien, siehe Quellen).
BrancheLetzter AbschlussErhöhungenLaufzeitStand Oktober 2026
Metall- und Elektroindustrie12.11.2024 (NRW 14.11.2024)+2,0 % ab 01.04.2025, +3,1 % ab 01.04.2026, 600 € Einmalzahlung (Februar 2025)bis 31.10.2026Tarifrunde läuft: Forderung 5 % (12 Monate), 1. Runde ohne Angebot, 2. Runde ab 27.10.2026
TVöD (Bund, Kommunen)06.04.2025+3,0 % (mind. 110 €) ab 01.04.2025, +2,8 % ab 01.05.2026; neue Jahressonderzahlung ab 2026bis mind. 31.03.2027Tabelle gilt unverändert; Runde 2027 steht an
TV-L (Länder)14.02.2026+2,8 % (mind. 100 €) ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028bis 31.01.2028Stufen fest vereinbart
TV-H (Hessen)vorläufige Tabelle (dbb, 31.03.2026)+3 % (mind. 110 €) ab 01.07.2026Tabelle bis 30.09.2027vorläufig
Chemische Industrie25.03.2026keine Erhöhung bis 12/2026, +2,1 % ab 01.01.2027, +2,4 % ab 01.01.2028 (Vorziehen um 3 Monate möglich)27 Monate, kündbar zum 31.05.2028Stufen fest vereinbart
Private Banken03.07.2024+5,5 % ab 08/2024, +3,0 % ab 08/2025, +2,0 % ab 07/2026bis 30.09.2026Tarifrunde läuft: ver.di 6 %, DBV 9,5 %; 1. Runde 08.10.2026 ohne Angebot, weitere Termine 02.11. und 23.11.2026
Private Versicherungen04.07.2025+5,0 % (mind. 200 €) ab 01.08.2025, +3,3 % ab 01.09.2026kündbar frühestens zum 31.05.2027Tabelle gilt

Die Tabellen mit allen Entgeltgruppen finden Sie auf den Tarifseiten: Metall- und Elektroindustrie, TVöD, TV-L, Chemie und Banken und Versicherungen.

Grenze +8,7 %, Tarife +2 bis 3 %: Warum Grenzfälle 2027 kippen

Die Grenze steigt 2027 um 6.750 €. Das ist mehr, als ein Tarifabschluss von 2 bis 3 % bei Jahresentgelten um 80.000 € bringt – dort sind es 1.600 bis 2.400 €. Wer 2026 knapp über 77.400 € liegt, rutscht deshalb 2027 häufig unter die allgemeine Grenze. Die folgende Übersicht zeigt typische Grenzgruppen:

Jahresentgelte ausgewählter Grenzgruppen bei Vollzeit mit tariflichen Jahreszahlungen, ohne Zulagen (Metall: 35 Std., Sonderzahlung 55 %); 2027 nach bekanntem Tarifstand ohne offene Tarifrunden; eigene Berechnung aus Tabellen der Tarifparteien, Stand 18.10.2026. Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
Grenzgruppe20262027Einordnung 2027
Metall/Elektro NRW EG 13 nach 36 Monaten, ohne Leistungszulage82.473 €82.473 €über Bestandsgrenze, unter 84.150 €
Metall/Elektro BW EG 13, 15 % Leistungsentgelt87.007 €87.007 €über 84.150 €
TVöD Bund E 14 Stufe 484.075 €84.075 €75 € unter 84.150 €
TV-L E 13 Stufe 581.943 €83.318 €über Bestandsgrenze, unter 84.150 €
TV-L E 13 Stufe 684.320 €85.736 €über 84.150 €
Chemie Nordrhein E 13 kaufmännisch96.152 €98.141 €über 84.150 €
Versicherungen Gruppe VIII ab 14. Berufsjahr82.925,50 €82.925,50 €über Bestandsgrenze, unter 84.150 €
Private Banken TG 9 ab 11. Berufsjahr76.804 €76.804 €unter allen Grenzen

Für bereits Privatversicherte ist die Bestandsgrenze die gute Nachricht: Mit 80.550 € liegen die meisten dieser Grenzgruppen 2027 darüber. Gesetzlich Versicherte brauchen dagegen eine Leistungszulage, einen Stufenaufstieg, mehr Wochenstunden oder einen neuen Tarifabschluss. Für 2028 erwarten wir eine Grenze von rund 87.750 € (Prognose bei 4,0 % Lohnentwicklung) – Details unter Jahresarbeitsentgeltgrenze 2028.

Versicherungspflichtgrenze 2026, 2027 und Prognose 2028

Jahreswerte in Euro – 2028 als Prognose bei 4,0 % Lohnentwicklung

0 €50k €100k €150k €20262027*2028 (Prognose)
Allgemeine GrenzeBestandsgrenze

§ 6 Abs. 6 und 8 SGB V n. F.; *2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend); 2028: eigene Prognose = ungerundeter Wert 2027 (84.121,20 € bzw. 80.521,20 €) × 1,04 (Herbstprojektion der Bundesregierung 2026), aufgerundet auf volle 450 €.

Wie Tariferhöhungen für die Versicherungspflichtgrenze zählen

  • Ab dem Anspruch: Eine Tariferhöhung erhöht das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ab dem Monat, ab dem Sie Anspruch auf das höhere Entgelt haben (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 2.5).
  • Rückwirkend: Wird ein Abschluss rückwirkend vereinbart, rechnet die Erhöhung zu dem Kalenderjahr, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 4 Satz 3 SGB V).
  • Fest vereinbarte Stufen: Steht eine Erhöhung zum Jahreswechsel bereits fest – wie TV-L +2,0 % ab 01.03.2027 oder Chemie +2,1 % ab 01.01.2027 –, fließt sie in die Prognose für das Folgejahr ein (BSG, Urteil vom 07.06.2018 – B 12 KR 8/16 R; Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.2).
  • Offene Runden: Forderungen zählen nicht. Erst ein unterschriebener Abschluss verändert das Jahresarbeitsentgelt.
  • Einmalzahlungen: Einmalige Pauschalen ohne Wiederholung, etwa die 600 € in der Metallindustrie 2025, sind keine regelmäßigen Jahreszahlungen.

Wie sich eine Erhöhung auf Ihren Wechseltermin auswirkt, rechnet der Gehaltserhöhungs-Simulator – mit Prognose der Grenze bis 2031. Ihr Tarifgehalt nach Gruppe und Stufe zeigt die Tarif-JAEG-Tabelle.

Termine bis Mitte 2027: der Kalender für Übergrenzer

Termine mit Bedeutung für Tarifbeschäftigte an der Versicherungspflichtgrenze; Quellen: IG Metall, DGB, ver.di, DBV, Bundesrat, BAS/BMG, BAVC, dbb, AGV Versicherungen; Stand 18.10.2026.
DatumEreignisBedeutung
ab 27.10.2026Metall/Elektro: zweite Verhandlungsrundemögliches Angebot der Arbeitgeber
31.10.2026Metall/Elektro: Ende der Laufzeit und der FriedenspflichtWarnstreiks ab 01.11.2026 möglich, Tabelle gilt weiter
bis 01.11.2026BMG gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bekanntSchätzerkreis: 2,9 %; Basis für Arbeitgeberzuschuss und GKV-Höchstbeitrag
02.11.2026Private Banken: Verhandlungstermin–
20.11.2026Bundesrat: Plenarsitzungmögliche Zustimmung zur Rechengrößenverordnung 2027
23.11.2026Private Banken: Verhandlungstermin–
18.12.2026Bundesrat: Plenarsitzungweiterer möglicher Termin
01.01.2027neue Grenzen; Chemie +2,1 %Ende der Versicherungspflicht für Übergrenzer 2026/2027
01.03.2027TV-L +2,0 %höheres Jahresentgelt im Landesdienst
31.03.2027TVöD: frühestes Laufzeitende; Ende der Drei-Monats-Frist für eine Befreiung bei Versicherungspflicht ab 01.01.2027Runde für Bund und Kommunen; Privatversicherte unter der Bestandsgrenze
31.05.2027Versicherungen: Gehaltstarifvertrag frühestens kündbarnächste Runde möglich
30.09.2027TV-H: Ende der vorläufigen Tabellenächste Runde in Hessen

Was Sie jetzt tun können

Die Monate bis zum Jahreswechsel sind für Übergrenzer die wichtigste Zeit. Liegen Sie 2026 über 77.400 € und 2027 voraussichtlich über 84.150 €, endet Ihre Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres 2026 – dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € und 2027 bis rund 667 bis 673 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI), und der Beitrag steigt nicht mit jeder Tariferhöhung. In der GKV zahlen Sie mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze 2027 voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat.

Liegen Sie knapp darunter, lohnt der Blick auf Leistungszulage, Stufe, Wochenstunden und feste Zulagen – oder auf den nächsten Abschluss. Sind Sie bereits privat versichert und fallen 2027 unter die Bestandsgrenze, können Sie sich binnen drei Monaten befreien lassen, wenn die Pflicht nur durch die Anhebung der Grenze entsteht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ihren persönlichen Stand mit allen Gehaltsbestandteilen zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check.

So pflegen wir diese Daten

Alle Angaben stammen aus Pressemitteilungen, Tarifkarten und Entgelttabellen der Tarifparteien sowie aus amtlichen Quellen (Bundesrat, BMG). Nach jedem Abschluss, jeder neuen Verhandlungsrunde und nach der Entscheidung des Bundesrats aktualisieren wir diese Seite und die Tabellen auf den Tarifseiten. Forderungen und Termine geben wir mit Datum an, Ergebnisse erst, wenn sie unterschrieben sind. Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Werte für 2028 sind Prognosen. Die Übersicht aller Tarifwerke finden Sie unter Tarifgehalt und Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Häufige Fragen

Zählt ein Tarifabschluss 2026 für die Versicherungspflichtgrenze?

Ja, ab dem Monat, ab dem Sie Anspruch auf das höhere Entgelt haben. Rückwirkende Erhöhungen werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 6 Abs. 4 Satz 3 SGB V). Steht eine Erhöhung zum Jahreswechsel schon fest, wird sie in die Prognose für das Folgejahr einbezogen.

Warum liegen manche Tarifbeschäftigte 2027 unter der Grenze, obwohl ihr Gehalt steigt?

Weil die Grenze 2027 außergewöhnlich stark steigt: um 8,7 % auf 84.150 €, darin eine einmalige zusätzliche Erhöhung um 3.600 €. Die meisten Tarife steigen 2026/2027 nur um 2 bis 3,3 %. Wer 2026 knapp über 77.400 € lag, kann deshalb 2027 darunter fallen. Für bereits Privatversicherte gilt 2027 die niedrigere Bestandsgrenze von 80.550 €.

Wann ist die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst?

Für den TVöD (Bund und Kommunen) gilt die aktuelle Tabelle bis mindestens 31.03.2027; danach steht die nächste Runde an. Für die Länder (TV-L) ist bereits vereinbart: +2,0 % ab 01.03.2027 und +1,0 % ab 01.01.2028, Laufzeit bis 31.01.2028.

Was passiert in der Metall-Tarifrunde 2026?

Die IG Metall fordert 5 % bei zwölf Monaten Laufzeit. Die erste Runde im Oktober 2026 endete in allen Bezirken ohne Angebot der Arbeitgeber, die zweite beginnt ab 27.10.2026. Die Friedenspflicht endet am 31.10.2026; bis zu einem Abschluss gilt die ERA-Tabelle ab 01.04.2026 weiter.

Wann steht die Versicherungspflichtgrenze 2027 endgültig fest?

Das Bundeskabinett hat die Rechengrößenverordnung am 07.10.2026 beschlossen (BR-Drs. 576/26). Der Bundesrat muss noch zustimmen; die nächsten Plenarsitzungen sind am 20.11.2026 und 18.12.2026. Gelten soll die Verordnung ab 01.01.2027.

Quellen

  1. Bundesrat: Beratungsvorgang BR-Drs. 576/26 (Rechengrößen 2027) – eingegangen 07.10.2026
  2. IG Metall: Forderungspaket Tarifrunde 2026 – 23.09.2026
  3. DGB: Metall- und Elektroindustrie – Tarifauftakt ohne Angebot der Arbeitgeber – 13.10.2026
  4. METALL NRW: Tarifkarte 2024–2026 – abgerufen 18.10.2026
  5. dbb: Einigungspapier TVöD 2025 – 06.04.2025
  6. ver.di: Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder – Einigung – 14.02.2026
  7. BAVC: Chemie-Tarifabschluss vom 25.03.2026 – 25.03.2026
  8. AGV Banken: Tarifabschluss 2024 – 03.07.2024
  9. ver.di: Tarifrunde private Banken 2026 – 10/2026
  10. AGV Versicherungen: Tarifvereinbarung vom 04.07.2025 – 04.07.2025
  11. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
Redaktion JAEG-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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