Inhalt (8 Abschnitte)
- Öffentlicher Dienst: Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 257 SGB V
- So hoch ist der Zuschuss 2026 und 2027
- Wie sich der Zuschuss 2027 entwickelt
- Beispiele: So viel zahlt Ihr Arbeitgeber
- Für wen gilt der Zuschuss – und für wen nicht?
- Voraussetzung: die Bescheinigung Ihres Versicherers
- Steuer und Jahresarbeitsentgelt: Was der Zuschuss bewirkt
- So beantragen Sie den Zuschuss im öffentlichen Dienst
- Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten zur privaten Krankenversicherung den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI – eine Beihilfe wie für Beamte sieht der TVöD nicht vor.
- Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (Krankenversicherung 508,59 € plus Pflegeversicherung 104,63 €; in Sachsen 75,56 € für die Pflege).
- 2027 steigt der Höchstbetrag voraussichtlich auf rund 667 bis 673 € (Krankenversicherung 557,81 €, eigene Berechnung nach Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026).
- Bezuschusst werden auch Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären; der Selbstbehalt wird nicht bezuschusst.
- Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und kein Arbeitsentgelt – er erhöht Ihr Jahresarbeitsentgelt nicht.
Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zur privaten Krankenversicherung denselben Zuschuss wie alle versicherungsfreien Beschäftigten: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 2027 voraussichtlich rund 667 bis 673 € (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI; 2027 nach Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend). Eine Beihilfe wie für Beamte sieht der TVöD nicht vor (Stand 18.10.2026).
Öffentlicher Dienst: Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 257 SGB V
Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es keine eigene Zuschussregel im Tarifvertrag. Das ist eine gute Nachricht, denn damit gilt das Gesetz – und das ist klar: Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V). Für die private Pflegepflichtversicherung gilt dasselbe nach § 61 SGB XI.
Der Zuschuss richtet sich nach dem, was der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht in der GKV zahlen müsste: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, angewandt auf das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Er beträgt höchstens die Hälfte dessen, was Sie für Ihre Krankenversicherung tatsächlich zahlen. Für Beamtinnen und Beamte ist das anders: Sie erhalten keinen Zuschuss, sondern Beihilfe – mehr dazu bei PKV und Beihilfe für Beamte.
So hoch ist der Zuschuss 2026 und 2027
| Baustein | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 % der Bemessungsgrenze) | 508,59 € | 557,81 € |
| Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil 1,8 %) | 104,63 € | 109,35 € bis 114,75 € |
| Zusammen höchstens | 613,22 € | 667,16 € bis 672,56 € |
| Pflegeversicherung in Sachsen (Arbeitgeberanteil 1,3 %) | 75,56 € | nicht berechnet |
Die Spanne 2027 bei der Pflege entsteht, weil noch offen ist, mit welcher Bemessungsgrenze die Pflegeversicherung 2027 rechnet: Nach geltendem Recht wären es 6.075 €, laut Entwurf der Pflegereform 6.375 €. In jedem Fall gilt: Der Arbeitgeber zahlt nie mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags – Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei jeweils für sich betrachtet.
Wie sich der Zuschuss 2027 entwickelt
Der Höchstzuschuss ist an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Steigt sie, steigt auch der Betrag, den Ihr Arbeitgeber höchstens übernimmt. 2027 soll die Bemessungsgrenze um rund 9,7 % auf 6.375 € im Monat steigen, darin steckt eine einmalige Sonderanhebung (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Der Höchstzuschuss wächst dadurch um rund 54 bis 59 € im Monat – von 613,22 € auf rund 667 bis 673 €. Liegt Ihr Beitrag unter dem doppelten Höchstbetrag, ändert sich für Sie nichts: Dann zahlt Ihr Arbeitgeber ohnehin genau die Hälfte.
Steigt Ihr PKV-Beitrag, steigt der Zuschuss mit – bis zum Höchstbetrag. Haben Sie neben Ihrer Stelle im öffentlichen Dienst eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung, teilen sich die Arbeitgeber den Zuschuss im Verhältnis der Entgelte (§ 257 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SGB V). Der Zuschuss endet, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt unter die Grenze sinkt. Behalten Sie deshalb vor allem bei Teilzeit oder einer Entgeltumwandlung Ihren Abstand zur Grenze im Blick.
Beispiele: So viel zahlt Ihr Arbeitgeber
Wie viel Sie selbst tragen, hängt von Ihrem Beitrag ab. Die folgenden Beitragshöhen sind reine Rechenbeispiele, keine Angebote – Ihren tatsächlichen Beitrag ermittelt ein Experte nach Alter, Tarif und Gesundheitsprüfung.
| Beispiel (Monatsbeitrag) | Zuschuss KV | Zuschuss PV | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| KV 550 €, PV 50 € | 275,00 € | 25,00 € | 300,00 € |
| KV 800 €, PV 60 € | 400,00 € | 30,00 € | 430,00 € |
| KV 1.100 €, PV 70 € (über dem Höchstbetrag) | 508,59 € | 35,00 € | 626,41 € |
| Familie: KV 1.400 € für Sie und zwei Kinder, PV 60 € | 508,59 € | 30,00 € | 921,41 € |
Ein Vergleichswert für 35-Jährige: Finanztest nannte im Heft 3/2025 für den günstigsten empfehlenswerten Rundum-Tarif 649 € im Monat. Mit dem Arbeitgeberzuschuss bliebe davon rund die Hälfte, etwa 325 €, als Eigenanteil. Für andere Eintrittsalter gilt dieser Wert nicht – Ihren Beitrag rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit echten Angeboten durch.
Für wen gilt der Zuschuss – und für wen nicht?
Zuschuss gibt es für
- Tarifbeschäftigte nach TVöD, TV-L oder TV-H, die wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei sind
- Beschäftigte, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen
- Angehörige, die in der GKV familienversichert wären
- die private Pflegepflichtversicherung (§ 61 SGB XI)
Kein Zuschuss für
- Beamtinnen und Beamte – sie erhalten Beihilfe
- den Selbstbehalt, denn er ist kein Beitrag
- Leistungen, die der Art nach nicht den Leistungen der GKV entsprechen
- den Teil des Beitrags oberhalb der Hälfte bzw. des Höchstbetrags
Wichtig ist der Zusammenhang mit der Versicherungspflichtgrenze: Den Zuschuss bekommen Sie, solange Sie versicherungsfrei sind. Ob Sie das sind, hängt von Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab – 2026 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 €. Ab welcher Entgeltgruppe Sie darüber liegen, zeigen TVöD und private Krankenversicherung und die Tarif-JAEG-Tabelle.
Gut zu wissen für Privatversicherte: Auch wer von der Versicherungspflicht befreit ist, erhält den Zuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V). Das betrifft zum Beispiel Angestellte, die am 31.12.2026 privat versichert sind und 2027 mit ihrem Jahresarbeitsentgelt unter die Bestandsgrenze von 80.550 € fallen. Werden sie nur wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig, können sie sich binnen drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB V) – und bleiben damit privat versichert, mit Zuschuss. Die Befreiung ist unwiderruflich; lassen Sie sich vorher von einem Experten beraten.
Voraussetzung: die Bescheinigung Ihres Versicherers
Den Zuschuss gibt es nur für eine Krankenversicherung, die bestimmte Standards erfüllt (§ 257 Abs. 2a SGB V). Der Versicherer muss unter anderem die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, also mit Alterungsrückstellungen, einen Basistarif anbieten, Überschüsse zugunsten der Versicherten verwenden und auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Die Bescheinigung darüber stellt Ihr Versicherer aus; Sie legen sie zu Beginn und danach alle drei Jahre bei Ihrem Arbeitgeber vor. Für Sie ist das zugleich ein Qualitätsmerkmal: Diese Regeln schützen Sie dauerhaft. Die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherer lagen Ende 2025 bei insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband); sie dämpfen zusammen mit dem gesetzlichen 10-%-Zuschlag die Beiträge im Alter (§§ 149, 150 VAG). Und der Versicherer kann Ihre Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
Außerdem braucht die Bezügestelle einen Nachweis über die Höhe Ihres Beitrags, damit sie die Hälfte berechnen kann. Ändert sich der Beitrag, reichen Sie den neuen Nachweis ein. Ausgezahlt wird der Zuschuss mit dem monatlichen Entgelt.
Steuer und Jahresarbeitsentgelt: Was der Zuschuss bewirkt
Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und deshalb in der Sozialversicherung kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Er erhöht also Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt nicht – wer knapp an der Grenze liegt, kann ihn nicht einrechnen. Ihren eigenen Anteil an den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie grundsätzlich als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG); Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Im Vergleich zur GKV lohnt sich der Blick auf die Zahlen: Mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Angestellte in der GKV 2027 voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat – und dieser Betrag steigt mit jeder Anhebung der Bemessungsgrenze. In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Gehalt ab. Mehr zum Zuschuss in der Privatwirtschaft: Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027 im Detail.
Ihr GKV-Arbeitnehmeranteil mit Gehalt über der Bemessungsgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 % – so viel zahlen Angestellte in der GKV, bevor sie wechseln
Eigene Berechnung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €*, 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflege 1,8 % zzgl. Kinderlosenzuschlag 0,6 bzw. 0,9* Punkte. *2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag laut Schätzerkreis 2,9 %, Pflege laut Kabinettsentwurf der Pflegereform.
So beantragen Sie den Zuschuss im öffentlichen Dienst
1. Versicherungsfreiheit klären
Ihre Bezügestelle prüft zum Jahreswechsel Ihr Jahresarbeitsentgelt. Liegen Sie über der Grenze, erklären Sie den Austritt aus der GKV binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V).
2. PKV-Vertrag abschließen
Mit Krankentagegeld, abgestimmt auf den Krankengeldzuschuss Ihres Arbeitgebers. Die Gesundheitsprüfung klären Sie vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
3. Unterlagen einreichen
Bescheinigung nach § 257 Abs. 2a SGB V und Beitragsnachweis an die Bezügestelle senden – der Zuschuss kommt dann mit dem Entgelt.
Beim Krankengeld gilt im öffentlichen Dienst eine Besonderheit für Privatversicherte – wie Sie Ihr Krankentagegeld richtig einstellen, erklärt TVöD-Krankengeldzuschuss für Privatversicherte. Alle Regeln zum Wechsel stehen unter Angestellte im öffentlichen Dienst und private Krankenversicherung. Ob und ab wann Sie wechseln können, zeigt der kostenlose Übergrenzer-Check.
Häufige Fragen
Zahlt der öffentliche Dienst einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Ja. Tarifbeschäftigte nach TVöD oder TV-L, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI: die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV 2027?
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 € im Monat. Der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung liegt dann bei 557,81 €, zusammen mit der Pflegeversicherung bei rund 667 bis 673 € im Monat – je nachdem, mit welcher Bemessungsgrenze die Pflege 2027 rechnet (eigene Berechnung).
Bekommen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst Beihilfe?
Beihilfe ist ein Instrument des Beamtenrechts; der TVöD enthält keine Beihilfe-Regelung. Privat versicherte Tarifbeschäftigte erhalten in aller Regel stattdessen den Arbeitgeberzuschuss. Ob für Sie eine Altregelung aus früherem Tarifrecht fortgilt, kann Ihnen Ihre Personalstelle sagen.
Gibt es den Zuschuss auch für die Familie?
Ja, für Angehörige, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten in der GKV familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Zuschuss bleibt aber insgesamt auf den Höchstbetrag und auf die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrags begrenzt.
Welche Unterlagen braucht die Bezügestelle für den Zuschuss?
Ihr Versicherer bescheinigt, dass er die Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt – unter anderem Versicherung nach Art der Lebensversicherung, Basistarif und Verzicht auf die ordentliche Kündigung. Diese Bescheinigung legen Sie zu Beginn und danach alle drei Jahre vor; dazu kommt ein Nachweis über die Höhe Ihres Beitrags.
Erhöht der Zuschuss mein Jahresarbeitsentgelt?
Nein. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und deshalb kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Er zählt nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.
Quellen
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse (Pflegeversicherung) – abgerufen 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Rechengrößen und Grenzwerte 2026 (Beitragszuschüsse nach § 257 SGB V / § 61 SGB XI) – Stand 01.01.2026
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
- § 1 SvEV – nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuwendungen – abgerufen 18.10.2026
- VKA: TVöD-AT Lesefassung – Stand 01.01.2026
- Stiftung Warentest: PKV-Vergleich (Finanztest 3/2025) – 3/2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.