AT-Gehalt

AT-Vertrag und Krankenversicherung: Liegt AT automatisch über der JAEG?

Der AT-Vertrag ist unterschrieben – und jetzt die private Krankenversicherung? Nicht so schnell: Für die Krankenversicherung zählt nicht das Kürzel AT, sondern Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Hier lesen Sie, welche Vertragsbausteine zählen, wann Sie wechseln können und warum das Krankentagegeld für AT-Angestellte ein zentrales Thema ist.

Redaktion JAEG-Check.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. AT-Vertrag und Krankenversicherung: Was der Vertrag für Ihren Status bedeutet
  2. Was im AT-Vertrag zur Versicherungspflichtgrenze zählt
  3. Rechenbeispiel: drei AT-Verträge gegen die Grenze 2027
  4. Wann Sie mit dem AT-Vertrag in die PKV wechseln können
  5. Krankengeld und Krankentagegeld: die Lücke bei hohen Gehältern
  6. Was Sie beim AT-Vertrag für die Krankenversicherung wissen sollten
  7. PKV mit AT-Vertrag: Vorteile und Prüfpunkte
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein AT-Vertrag macht nicht automatisch versicherungsfrei: Entscheidend ist, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 über 77.400 €, 2027 voraussichtlich über 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
  • Es zählen Fixum mal zwölf, feste Sonderzahlungen, fest zugesagte variable Anteile, laufende Provisionen und der Dienstwagen; ein zielabhängiger Bonus ohne Zusage zählt nicht, eine beitragsfreie Entgeltumwandlung mindert (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 2.1–2.3).
  • Wer beim selben Arbeitgeber zum AT befördert wird, wird frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei; bei einem neuen Arbeitgeber gilt die Versicherungsfreiheit ab dem ersten Tag (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.1, 4.2).
  • Das gesetzliche Krankengeld ist auf 70 % der Bemessungsgrenze begrenzt – 2026 höchstens 135,63 € am Tag (§ 47 SGB V, eigene Berechnung); in der PKV sichern AT-Angestellte ihr Einkommen mit einem Krankentagegeld nach Bedarf ab.
  • Der Arbeitgeber zahlt zur PKV die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V).

Ein AT-Vertrag macht in der Krankenversicherung nicht automatisch versicherungsfrei: Entscheidend ist, ob Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 über 77.400 €, 2027 voraussichtlich über 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Es zählen Fixum, feste Sonderzahlungen, fest zugesagte variable Anteile und der Dienstwagen; ein Zielbonus ohne Zusage nicht. Liegen Sie darüber, wählen Sie zwischen freiwilliger GKV und PKV – mit Arbeitgeberzuschuss bis 613,22 € im Monat (Stand: Oktober 2026).

AT-Vertrag und Krankenversicherung: Was der Vertrag für Ihren Status bedeutet

„AT“ ist ein Begriff aus dem Tarifrecht: Sie fallen nicht mehr unter den Tarifvertrag, weil Aufgaben und Gehalt über der höchsten Tarifgruppe liegen. Die Krankenversicherung kennt diesen Begriff nicht. Für sie sind Sie Arbeitnehmer wie alle anderen – pflichtversichert, solange Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, und versicherungsfrei, sobald es darüber liegt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ein AT-Vertrag ist also ein guter Anlass, die Grenze zu prüfen – aber kein Beweis.

Wie nah AT und Grenze beieinanderliegen, hängt von der Branche ab. In der Metall- und Elektroindustrie und in der Chemie liegt schon die höchste Tarifgruppe über 84.150 €, im privaten Bankgewerbe dagegen bei 76.804 € im Jahr. Den Branchenvergleich zeigt AT-Gehalt: wie viel über Tarif.

Was im AT-Vertrag zur Versicherungspflichtgrenze zählt

AT-Verträge bestehen aus Bausteinen, die für die Grenze unterschiedlich behandelt werden. Maßgeblich sind die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands (Nr. 2.1 bis 2.5) und die Praxis der Kassen:

Bausteine eines AT-Vertrags und ihre Behandlung beim regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt; Quellen: GKV-Spitzenverband (Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019), Barmer und TK Firmenkunden (2026), § 1 SvEV; Stand 18.10.2026.
BausteinZählt?Hinweis
Fixumjaaktuelles Monatsgehalt mal zwölf
13. oder 14. Gehalt laut Vertragjawenn mit hinreichender Sicherheit jährlich gezahlt
Zielbonus, Tantieme ohne Zusagegrundsätzlich neinTK nennt Tantieme „ja, Schätzung“ – im Zweifel entscheidet die Kasse
Fest zugesagter Bonus-Mindestbetragjanur der zugesagte Teil
Laufende Provisionjageschätzt, meist nach dem Vorjahr
Gewinnbeteiligungneinnicht vorhersehbar (TK)
Dienstwagen mit Privatnutzungja1 % des Listenpreises im Monat, E-Auto 0,25 % (bis 100.000 €), sonst 0,5 %
Vermögenswirksame Leistungenjalaufend gezahlt (TK)
Familienzuschlägenein§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Entgeltumwandlung (bAV)mindertbis 4.056 € (2026) bzw. 4.248 € (2027, Entwurf)

Ausführlich zu den einzelnen Bausteinen: Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bonus, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Firmenwagen und Jahresarbeitsentgeltgrenze und Entgeltumwandlung.

Rechenbeispiel: drei AT-Verträge gegen die Grenze 2027

Wie unterschiedlich AT-Verträge wirken, zeigen drei eigene Beispielrechnungen. Grundlage sind die Regeln oben und die Grenze 2027 von 84.150 € bzw. die Bestandsgrenze von 80.550 € für Angestellte, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind.

Eigene Beispielrechnungen; E-Auto: 0,25 % von 60.000 € × 12 = 1.800 €; Verbrenner: 1 % von 50.000 € × 12 = 6.000 €; Entgeltumwandlung 2027 bis 4.248 € (Entwurf); Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend).
AT-VertragRechnungJahresarbeitsentgeltErgebnis 2027
A: 7.200 € × 12, Zielbonus ohne Zusage86.400 € + 0 €86.400 €über 84.150 €
B: 6.400 € × 12, Mindestbonus 5.000 € zugesagt, E-Auto76.800 € + 5.000 € + 1.800 €83.600 €unter 84.150 €, über der Bestandsgrenze
C: 6.400 € × 13, Dienstwagen, volle Entgeltumwandlung83.200 € + 6.000 € − 4.248 €84.952 €knapp über 84.150 €

Fall B zeigt, warum es auf Details ankommt: Wer am 31.12.2026 schon versicherungsfrei und privat versichert ist, bleibt mit 83.600 € voraussichtlich frei, wer gesetzlich versichert ist, nicht. Fall C zeigt den Einfluss der Entgeltumwandlung: Sie senkt das Jahresarbeitsentgelt um bis zu 4.248 €. Ihr eigenes Ergebnis rechnet der Jahresarbeitsentgelt-Rechner.

Wann Sie mit dem AT-Vertrag in die PKV wechseln können

Der Termin hängt davon ab, wie Sie zum AT-Vertrag kommen:

  • Beförderung beim selben Arbeitgeber: Versicherungsfrei werden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze überschreitet – wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Es ist „unbedeutend“, ob das Überschreiten auf eine reine Erhöhung oder einen beruflichen Aufstieg zurückgeht (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.2). Details: JAEG unterjährig überschritten.
  • AT-Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber: Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt von Beginn an über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Tag versicherungsfrei (Grundsätzliche Hinweise Nr. 4.1).
  • Schon freiwillig versichert: Sie kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats und weisen die PKV nach (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Alle Fristen mit Tabelle stehen unter PKV-Wechseltermin für Angestellte. Lassen Sie sich Ihr Jahresarbeitsentgelt vor dem Wechsel von der Personalabteilung bestätigen – was in eine solche Auskunft gehört, zeigt Bescheinigung des Jahresarbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Krankengeld und Krankentagegeld: die Lücke bei hohen Gehältern

Für AT-Angestellte ist die Absicherung des Einkommens bei längerer Krankheit ein zentrales Thema. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach zahlt die GKV Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos – wobei das Regelentgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird (§ 47 SGB V). 2026 ergibt das höchstens 135,63 € am Tag, 2027 voraussichtlich 148,75 € (eigene Berechnung; Bemessungsgrenze 2027 Entwurf). Auf 30 Tage gerechnet sind das rund 4.069 € bzw. 4.463 € brutto.

Je weiter Ihr Gehalt über der Bemessungsgrenze liegt, desto größer wird die Lücke zum gewohnten Netto. In der PKV vereinbaren Sie ein Krankentagegeld, das zu Ihrem Einkommen passt – Höhe und Beginn je nach Tarif. Das ist einer der Gründe, warum die private Krankenversicherung für AT-Angestellte so gut passt. Die Höchstwerte im Zeitverlauf zeigt die Datenseite zum Höchstkrankengeld.

Was Sie beim AT-Vertrag für die Krankenversicherung wissen sollten

Wir geben keine Rechtsberatung im Einzelfall. Drei allgemeine Zusammenhänge helfen aber, wenn Sie über einen AT-Vertrag sprechen:

Fest schlägt variabel

Für die Grenze zählt, was fest zugesagt oder laufend gezahlt wird. Ein ungewisser Zielbonus zählt nicht – ein garantierter Mindestbetrag schon.

Dienstwagen zählt mit

Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung erhöht das Jahresarbeitsentgelt – bei Verbrennern deutlich stärker als bei Elektroautos.

bAV senkt die Summe

Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung mindert das Jahresarbeitsentgelt. Knapp über der Grenze sollten Sie das vorher durchrechnen.

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist übrigens steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG) und gehört deshalb nicht zum Jahresarbeitsentgelt – er hebt Sie also nicht über die Grenze, entlastet Sie aber um die Hälfte des Beitrags.

PKV mit AT-Vertrag: Vorteile und Prüfpunkte

Für Angestellte mit AT-Gehalt bietet die private Krankenversicherung viel: einen Beitrag, der nicht mit dem Gehalt steigt, einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte, ein Krankentagegeld nach Bedarf und je nach Tarif Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer und hochwertigen Zahnersatz – vertraglich zugesichert, der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der GKV zahlen Angestellte mit Gehalt über der Bemessungsgrenze 2027 dagegen voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %).

Vier Prüfpunkte gehören zur ehrlichen Entscheidung – jeweils mit Lösung: Die Gesundheitsprüfung beim Antrag klärt eine anonyme Risikovoranfrage vorab. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag; Kindernachversicherung und Arbeitgeberzuschuss für Angehörige entlasten. Auch PKV-Beiträge können steigen; Alterungsrückstellungen und Beitragsentlastungstarife wirken dem entgegen. Und ab 55 ist der Weg zurück in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V) – deshalb wählen Sie den Tarif auf Dauer, mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk. Ob Ihr AT-Vertrag über der Grenze liegt, zeigt der Übergrenzer-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Bin ich mit einem AT-Vertrag automatisch privat versichert?

Nein. Erstens entscheidet nicht der AT-Status, sondern ob Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 über 77.400 €, 2027 voraussichtlich über 84.150 €. Zweitens ist die PKV dann eine Wahl: Ohne Austritt führt Ihre Kasse Sie als freiwilliges Mitglied weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Zählt mein Zielbonus im AT-Vertrag zur Versicherungspflichtgrenze?

Nur der Teil, der fest zugesagt ist, oder eine variable Vergütung, die laufend gezahlt wird und das Monatsentgelt prägt (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise Nr. 2.3). Ein rein zielabhängiger Bonus zählt nicht. Die TK nennt Tantiemen in ihrem Beratungsblatt als anrechenbar mit Schätzung; im Zweifel entscheidet die Krankenkasse.

Wann kann ich nach der Beförderung zum AT in die PKV wechseln?

Beim selben Arbeitgeber zum 1. Januar nach dem Jahr, in dem Ihr Jahresarbeitsentgelt die Grenze überschreitet – wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ob die Beförderung mit neuen Aufgaben verbunden ist, spielt keine Rolle. Wechseln Sie für den AT-Vertrag den Arbeitgeber, sind Sie ab dem ersten Tag versicherungsfrei.

Zahlt der Arbeitgeber AT-Angestellten einen Zuschuss zur PKV?

Ja, wie allen versicherungsfreien Beschäftigten: die Hälfte des Beitrags einschließlich der Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (§ 257 SGB V, TK-Beratungsblatt 07/2026). Der Zuschuss ist steuerfrei und erhöht das Jahresarbeitsentgelt nicht.

Warum ist das Krankentagegeld für AT-Angestellte wichtig?

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die GKV Krankengeld von 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos – berechnet aber höchstens aus der Bemessungsgrenze. 2026 sind das maximal 135,63 € am Tag, 2027 voraussichtlich 148,75 € (§ 47 SGB V, eigene Berechnung). Bei AT-Gehältern deutlich über der Grenze bleibt eine Lücke, die Sie in der PKV mit einem Krankentagegeld schließen.

Was passiert, wenn mein AT-Gehalt später unter die Grenze fällt?

Dann endet die Versicherungsfreiheit grundsätzlich sofort, nicht erst zum Jahresende; eine kurze Minderung von in der Regel bis zu drei Monaten ist unschädlich (Grundsätzliche Hinweise Nr. 5.1). Eine Befreiung gibt es nur, wenn die Versicherungspflicht durch eine Anhebung der Grenze entsteht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (TK-Kopie) – 20.03.2019, Nr. 2.1–2.5, 4.1, 4.2, 5.1
  2. TK Firmenkunden: Variable Entgeltbestandteile – 23.03.2026
  3. TK Firmenkunden: Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit – Stand 07/2026
  4. Barmer Firmenkunden: Sozialversicherungslexikon Jahresarbeitsentgeltgrenze (Dienstwagen) – 07.09.2026
  5. § 1 SvEV – Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 18.10.2026
  7. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  8. Bundesrat: Drucksache 576/26 – Rechengrößen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
Redaktion JAEG-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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