Inhalt (5 Abschnitte)
- Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze stieg von 49.950 € (2010) auf 77.400 € (2026); 2027 soll sie auf 84.150 € steigen – das sind 7.012,50 € im Monat und +8,7 % (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- Von 2017 bis 2027 steigt die Grenze um 46,1 % (PKV-Verband, 21.09.2026); 2011 sank sie um 450 €, 2022 blieb sie unverändert.
- Die besondere Grenze für Altfälle mit privater Versicherung am 31.12.2002 liegt 2026 bei 69.750 € und 2027 bei 72.900 € (Entwurf); ab 2027 kommt die Bestandsgrenze von 80.550 € hinzu (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.).
- Bis 2026 war die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gleich der besonderen Grenze; 2027 liegt sie mit 76.500 € erstmals darüber, weil auch sie um 3.600 € zusätzlich angehoben wird.
- Fortgeschrieben wird jedes Jahr mit der Lohnentwicklung, gerechnet mit dem ungerundeten Vorjahreswert und aufgerundet auf volle 450 € (§ 6 Abs. 6 SGB V).
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) stieg laut Tabelle von 49.950 € im Jahr 2010 auf 77.400 € im Jahr 2026 – das sind 6.450 € im Monat. 2027 soll sie auf 84.150 € steigen, ein Plus von 8,7 % (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Daneben gelten die besondere Grenze für Altfälle (2026: 69.750 €, 2027: 72.900 €) und ab 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 € für am 31.12.2026 versicherungsfreie Privatversicherte (Stand: Oktober 2026).
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Tabelle 2010–2027
Die Tabelle zeigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für jedes Jahr seit 2010, den Monatswert (ein Zwölftel), die Veränderung zum Vorjahr, die besondere Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V und die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung als Jahreswert.
| Jahr | Allgemeine Grenze | pro Monat | Veränderung | Besondere Grenze | BBG Kranken |
|---|---|---|---|---|---|
| 2010 | 49.950 € | 4.162,50 € | – | 45.000 € | 45.000 € |
| 2011 | 49.500 € | 4.125,00 € | −450 € (−0,9 %) | 44.550 € | 44.550 € |
| 2012 | 50.850 € | 4.237,50 € | +1.350 € (+2,7 %) | 45.900 € | 45.900 € |
| 2013 | 52.200 € | 4.350,00 € | +1.350 € (+2,7 %) | 47.250 € | 47.250 € |
| 2014 | 53.550 € | 4.462,50 € | +1.350 € (+2,6 %) | 48.600 € | 48.600 € |
| 2015 | 54.900 € | 4.575,00 € | +1.350 € (+2,5 %) | 49.500 € | 49.500 € |
| 2016 | 56.250 € | 4.687,50 € | +1.350 € (+2,5 %) | 50.850 € | 50.850 € |
| 2017 | 57.600 € | 4.800,00 € | +1.350 € (+2,4 %) | 52.200 € | 52.200 € |
| 2018 | 59.400 € | 4.950,00 € | +1.800 € (+3,1 %) | 53.100 € | 53.100 € |
| 2019 | 60.750 € | 5.062,50 € | +1.350 € (+2,3 %) | 54.450 € | 54.450 € |
| 2020 | 62.550 € | 5.212,50 € | +1.800 € (+3,0 %) | 56.250 € | 56.250 € |
| 2021 | 64.350 € | 5.362,50 € | +1.800 € (+2,9 %) | 58.050 € | 58.050 € |
| 2022 | 64.350 € | 5.362,50 € | ±0 € (0,0 %) | 58.050 € | 58.050 € |
| 2023 | 66.600 € | 5.550,00 € | +2.250 € (+3,5 %) | 59.850 € | 59.850 € |
| 2024 | 69.300 € | 5.775,00 € | +2.700 € (+4,1 %) | 62.100 € | 62.100 € |
| 2025 | 73.800 € | 6.150,00 € | +4.500 € (+6,5 %) | 66.150 € | 66.150 € |
| 2026 | 77.400 € | 6.450,00 € | +3.600 € (+4,9 %) | 69.750 € | 69.750 € |
| 2027 (Entwurf) | 84.150 € | 7.012,50 € | +6.750 € (+8,7 %) | 72.900 € | 76.500 € |
2027 kommt als dritte Grenze die Bestandsgrenze von 80.550 € (6.712,50 € im Monat) hinzu. Sie gilt für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Den Verlauf seit 2017 zeigt das Diagramm:
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2017–2027
Jahreswerte in Euro – die Versicherungspflichtgrenze steigt bis 2027 um 46,1 %, allein 2027 um 6.750 €
Deutsche Rentenversicherung (JAEG 2017–2026); BBG bis 2026 = besondere JAEG; *2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (BR-Drs. 576/26, Bundesrat ausstehend); Anstieg 46,1 % laut PKV-Verband (21.09.2026).
Drei Grenzen ab 2027: allgemein, besonders, Bestand
Bis 2026 gab es zwei Grenzen, 2027 sind es drei. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, wie Sie an zwei Stichtagen versichert waren:
| Grenze | Für wen | 2026 | 2027 | 2027 pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Grenze (Abs. 6) | alle übrigen Angestellten | 77.400 € | 84.150 € | 7.012,50 € |
| Bestandsgrenze (Abs. 8) | am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert | – | 80.550 € | 6.712,50 € |
| Besondere Grenze (Abs. 7) | am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert | 69.750 € | 72.900 € | 6.075,00 € |
Welche Grenze gilt 2027 für wen?
Jahresarbeitsentgelt in Euro – darüber sind Angestellte versicherungsfrei
§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6, 7 und 8 SGB V n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 228); *Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend.
Die besondere Grenze gilt für die betroffenen Arbeitnehmer laut GKV-Spitzenverband nicht nur im damaligen, sondern in allen künftigen Beschäftigungsverhältnissen (Grundsätzliche Hinweise Nr. 3). Mehr dazu unter Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wie die Grenze jedes Jahr fortgeschrieben wird
Seit dem 01.01.2003 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze formal von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung abgekoppelt (Grundsätzliche Hinweise Nr. 3). Sie ändert sich zum 1. Januar jedes Jahres im Verhältnis der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer des vergangenen zum vorvergangenen Kalenderjahr (§ 6 Abs. 6 Satz 2 SGB V). Gerechnet wird mit dem ungerundeten Vorjahreswert; aufgerundet wird erst für das jeweilige Jahr auf das nächsthöhere Vielfache von 450 €. Die Bundesregierung setzt die Werte jährlich per Verordnung fest.
Für 2027 kommt eine Besonderheit hinzu: Die Grenze wird „im Jahr 2027 zusätzlich um 3 600 Euro erhöht und in den folgenden Jahren nach Satz 2 geändert“ (§ 6 Abs. 6 Satz 3 SGB V n. F.). Laut Bundesrats-Drucksache 576/26 ergibt sich der Wert so:
1. Ungerundeter Wert 2026
77.142,36 €
2. Lohnentwicklung 2025: +4,38 %
77.142,36 € × 1,0438 = 80.521,20 € – zugleich der ungerundete Wert der Bestandsgrenze
3. Sonderanhebung: +3.600 €
84.121,20 € ungerundet, aufgerundet auf volle 450 €: 84.150 €
Dass die Grenze 2011 sank und 2022 unverändert blieb, folgt aus derselben Regel: Maßgeblich ist die Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres – für 2011 also das Krisenjahr 2009, für 2022 das Jahr 2020. Wie es 2028 weitergeht, zeigt die Prognose Jahresarbeitsentgeltgrenze 2028.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: der Unterschied
Die beiden Grenzen werden oft verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet, ob Angestellte pflichtversichert sind oder zwischen GKV und PKV wählen dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge erhoben werden – und damit den Höchstbeitrag und den Höchstzuschuss des Arbeitgebers. Bis 2026 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der besonderen Grenze. 2027 wird auch sie um 3.600 € zusätzlich angehoben: auf 76.500 € im Jahr bzw. 6.375 € im Monat (§ 223 Abs. 4 SGB V n. F.; Entwurf).
Für Angestellte über der Grenze heißt das: Wer gesetzlich bleibt, zahlt 2027 voraussichtlich 672,56 € bis 729,94 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %). Wer in die PKV wechselt, zahlt einen Beitrag, der nicht vom Gehalt abhängt, und erhält einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte. Alles zur Grenze 2027 selbst erklärt der Ratgeber zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
Was die Entwicklung für Ihr Gehalt bedeutet
Die Grenze steigt seit Jahren schneller, als viele Gehälter mithalten. Von 2017 bis 2027 legt sie um 46,1 % zu (PKV-Verband, 21.09.2026), allein 2027 um 6.750 €. Wer 2017 genau an der Grenze lag, bräuchte 2027 rund 26.550 € mehr im Jahr, um wieder darüber zu liegen. Für Tarifbeschäftigte bedeutet das: Ob eine Entgeltgruppe über der Grenze liegt, kann sich mit jeder Tarifrunde ändern – siehe Tarifgehalt und Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wer heute über der Grenze liegt, sollte die Gelegenheit deshalb bewusst nutzen: Liegen Sie 2026 über 77.400 € und in der Prognose für 2027 über 84.150 €, endet Ihre Versicherungspflicht zum 01.01.2027 (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wie Sie das prüfen und wann Sie wechseln können, steht unter Versicherungspflichtgrenze überschritten; ob eine Gehaltserhöhung reicht, zeigt der Gehaltserhöhungs-Simulator. Ihre persönliche Einordnung liefert der Übergrenzer-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Wie hoch war die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten Jahren?
2023 lag sie bei 66.600 €, 2024 bei 69.300 €, 2025 bei 73.800 € und 2026 bei 77.400 € (Deutsche Rentenversicherung). Für 2027 sind 84.150 € beschlossen (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Die vollständige Reihe ab 2010 steht in der Tabelle auf dieser Seite.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 im Monat?
6.450 € – ein Zwölftel von 77.400 €. 2027 sollen es 7.012,50 € im Monat sein (84.150 €), für Angestellte, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind, 6.712,50 € (80.550 €). Für die Prüfung zählt aber das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt einschließlich regelmäßiger Sonderzahlungen, nicht das Monatsgehalt allein.
Warum steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 so stark?
Zwei Effekte kommen zusammen: die reguläre Fortschreibung mit der Lohnentwicklung 2025 von 4,38 % und eine einmalige zusätzliche Erhöhung um 3.600 € aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 6 Satz 3 SGB V n. F.). Aus dem ungerundeten Wert 2026 von 77.142,36 € werden so 84.121,20 €, aufgerundet 84.150 €.
Ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze jemals gesunken?
Ja, einmal seit 2010: 2011 sank sie von 49.950 € auf 49.500 €. 2022 blieb sie mit 64.350 € unverändert. Die Grenze folgt der Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres – hier der Krisenjahre 2009 und 2020.
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) entscheidet, ob Angestellte pflichtversichert sind oder zwischen GKV und PKV wählen dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden – und damit den Höchstbeitrag und den Höchstzuschuss des Arbeitgebers. 2027 liegen sie bei 84.150 € bzw. 76.500 € im Jahr (Entwurf).
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Jahresarbeitsentgeltgrenze (Werte 2011–2026) – abgerufen 18.10.2026
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 (ungerundete Werte) – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 6 Satz 3, Abs. 8; § 223 Abs. 4 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 6 und 7) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Versicherungspflichtgrenze – Wechsel in die PKV wird weiter erschwert – 21.09.2026
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit (Nr. 3: Abkopplung seit 2003) – 20.03.2019
- lohn-info.de: Jahresarbeitsentgeltgrenze (Wert 2010) – Sekundärquelle
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Versicherungspflichtgrenze und der privaten Krankenversicherung für Angestellte (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse und kein Angebot von Arbeitgebern oder Gewerkschaften; über die Versicherungspflicht entscheiden Arbeitgeber und Krankenkasse. Herausgeber: JAEG-Check.de. JAEG-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.